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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    abgesoffen Gast
    Das thema Dachaufsetzer ist nicht ganz einfach. In Bayern sind sie geduldet. Wenn sie eine Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in schwarz haben. Keine Spiegelschrift.
    Die Anfrage ist von 1998.

    Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.
    Die Dachaufsetzter dürfen durchaus beleuchtet sein, nur darf die Beleuchtung nicht während der Fahrt an sein. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeugs.

    Da sind die Infos die mir vorliegen. Wenn jemand neuere hat, gerne sagen.

  2. #2
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    Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

    Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).
    Welche Versicherung?
    Haftpflicht?
    Ganz sicher nicht!
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!

  5. #5
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    Vollständig verlieren kann man den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht nie.
    Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherung jedoch bis zu 5000 € Regress fordern.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!
    Sagt wer?
    Die Zeiten sind längst vorbei, wo nur durch eine lichttechnische Veränderung die BE erloschen wurde.
    Bevor es wieder kommt, Blaulicht ist eine Ausnahme, da ich hier die eigentliche Fahrzeugart veränder.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Die Betriebserlaubnis...

    ...erlischt durch die Verwendung von nicht genehmigten beleuchteten Hinweisschildern oder anderen ungenehmigten lichttechnischen Einrichtungen nicht, sondern nur, wenn entweder

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

    Die Verwenung nicht genehmigter oder verbotener lichttechnischer Einrichtungen kann aber unproblematisch mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Da kann man mal eben zwischen 5 und 20 Teuro los werden!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    da sagst dus...
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

    Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Aber das kommt doch aufs gleiche raus als wie wenn du ne orange Rundumleuchte auf's Dach pappst um dein Auto wenn es wo ungünstig parkt kenntlich zu machen, oder?
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Es geht nur drum dass während der Fahrt keiner durch des Licht irritiert wird

  10. #10
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    Zitat Zitat von miche Beitrag anzeigen
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Wo steht das?

  11. #11
    Registriert seit
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    425
    Zitat:Zitat von miche
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.

    Wo steht das?
    natürlich in §38 abs 3.
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)

  12. #12
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    10.04.2008
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    24
    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    natürlich in §38 abs 3.


    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)
    Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
    Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
    Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
    Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...

    MfG Miche

  13. #13
    Registriert seit
    30.07.2007
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    800
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.Gruß, Mr. Blaulicht
    Doch tu ich... aber scheinbar schreibe ich es falsch oder du interpretierst es falsch. naja.. spielt keine Rolle... nun ewig drauf rumkauen bringts ja auch ned...

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