Du DARFST in der Nacht, so wie am Tag im Einsatzfall über ne rote Ampel fahren!! Nur solltest du hald nicht gerade mit 150 Km/h über ne Kreuzung scheppern, denn wenn was passiert bist du dran, da du die Stvo nur im angemessenen Maße übertreten darfst!! Daher an ner Kreuzung einfach abbremsen/ anhalten und auf freie Bahn warten und dann fahren. Wenn du beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wirst, holst du dir einfach nen Wisch vom Komandanten, dass du da auf Einsatzfahrt warst und von dem Busgeld wird im Normalfall abgesehen! Auch musst du nicht unbedingt anhalten, wenn dich ein Polizeifahrzeug aufhalten will.Original geschrieben von rw2
Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
Wo kähmen wir denn hin, wenn die Mitglieder einer freiwilligen Wehr an allen roten Ampeln anhalten müssten? Dann hätte wir ausrückezeiten von 15min oder höher!




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