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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    abgesoffen Gast
    Das thema Dachaufsetzer ist nicht ganz einfach. In Bayern sind sie geduldet. Wenn sie eine Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in schwarz haben. Keine Spiegelschrift.
    Die Anfrage ist von 1998.

    Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.
    Die Dachaufsetzter dürfen durchaus beleuchtet sein, nur darf die Beleuchtung nicht während der Fahrt an sein. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeugs.

    Da sind die Infos die mir vorliegen. Wenn jemand neuere hat, gerne sagen.

  2. #2
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    Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

    Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).
    Welche Versicherung?
    Haftpflicht?
    Ganz sicher nicht!
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

    Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Aber das kommt doch aufs gleiche raus als wie wenn du ne orange Rundumleuchte auf's Dach pappst um dein Auto wenn es wo ungünstig parkt kenntlich zu machen, oder?
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Es geht nur drum dass während der Fahrt keiner durch des Licht irritiert wird

  6. #6
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    Zitat Zitat von miche Beitrag anzeigen
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Wo steht das?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.Gruß, Mr. Blaulicht
    Doch tu ich... aber scheinbar schreibe ich es falsch oder du interpretierst es falsch. naja.. spielt keine Rolle... nun ewig drauf rumkauen bringts ja auch ned...

  8. #8
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    170
    Moin,
    also mir hat mal ein Arbeitskollege erzählt der irgendwo im Großraum Hamburg (glaube Elmshorn oder so) wohnt dass es bei denen wohl geduldet bzw. "normal" wäre dass die FWler auf der Fahrt zum Gerätehaus mittels gelber Blinkleuchte auf sich aufmerksam machen, heißt natürlich noch lange nicht erlaubt.

    Ironiemodus "an" Denke gerade bei den Nassgeschwitzten ist so was sinnvoll denn wie schon in der STVO erwähnt ist ja vor Gefahren zu warnen. Ironiemodus "aus" so besser :-)))))

    Ansonsten ist das wie gesagt ne Aussage von nem Ex Kollegen........... glaub dem jetzt mal so.........

    Gruß
    Geändert von HF_KLM (20.11.2008 um 12:17 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Moin,
    also mir hat mal ein Arbeitskollege erzählt der irgendwo im Großraum Hamburg (glaube Elmshorn oder so) wohnt dass es bei denen wohl geduldet bzw. "normal" wäre dass die FWler auf der Fahrt zum Gerätehaus mittels gelber Blinkleuchte auf sich aufmerksam machen, heißt natürlich noch lange nicht erlaubt.
    Wer duldet das denn?

    Denke gerade bei den Nassgeschwitzten ist so was sinnvoll denn wie schon in der STVO erwähnt ist ja vor Gefahren zu warnen.
    Ich hoffe, da fehlt irgendwie eine Ironiekennzeichnung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wer duldet das denn?
    Wenn ich ihn damals richtig verstanden habe wäre das, wie soll ich sagen, auf Kreisebene sogar mehr oder weniger erwünscht.

    Ob die dann ne stillschweigende Zustimmung von ner Behörde oder sonstwem haben weiß ich nicht oder ob es dafür mal nen besonderen Anlass gab auf so was Wert zu legen????

    Ist auch schon ein paar Jahre her das er mir das erzählt hat.
    Vielleicht gibts hier ja einen aus der Ecke der das bestätigen oder verneinen bzw. korrigieren kann.

    Gruß

  11. #11
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    229
    Wenn ein gelber Dachaufsetzer verboten sein sollte, dann würde das Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes dieses Modell mit Sicherheit nicht vertreiben...
    Andreas

  12. #12
    Shorty112 Gast
    Als ergänzung muss ich jetz noch sagen das ein blaulicht und martinshorn für eine privat Person bzw Feuerwehrmann zulässig ist wenn der Einsatz erfolg in frage steht. Das heißt wenn ein Einsatz ohne einen bestimmten Kameraden nicht erfolgreich ausgehen würde dann darf dieser an seinem privaten Blaulicht und Horn benutzen!! Ansopnsten ist es Verboten wie schon so oft gesagt!! Deshalb ist es eigentlich für einen KBM oder ähnliches auch nicht nötig!! Aber es wird halt mal von obrigen Stellen genemigt!!

    Bis dahin
    Shorty

  13. #13
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    1.008
    Wenn der Dachaufsetzer unbeleutet ist, ist das kein Problem. Dann kann ich auch nen Dachaufsetzer mit Micky Maus oder Totenkopf draufsetzen.
    Anders sieht es nur bei _beleuchteten_ Zusätzen am Kfz aus. Die Änderungen an der Lichttechnischen Anlage sind genehmigungs, -bzw. zulassungpflichtig.

    Siehe insbesondere die Diskussion bis vor wenigen Jahren zum Thema Frontblitzer, oder zur Zeit Springlichtschaltung.

  14. #14
    Krischi83 Gast
    Sagt mal, was gehört denn eigentlich mit zu den Sonderrechten und was zu den Wegerechten?

    Sonderrecht heißt ja, dass ich z.B. schneller fahren darf...

    Wegerecht wäre ja, dass mir die Leute (sofern ich in einem Behördenwagen mit Blaulicht und Martinshorn sitze) platz machen müssen...


    Wenn ich jetzt also als freiwilliger zur Feuerwache fahre und eine Ampel ist für mich rot, so darf ich nicht die anderen dazu zwingen anzuhalten...

    Was ist denn wenn es mitten in der Nacht ist, die Ampel rot ist und kein weiteres Auto zu sehen ist...Sprich ich könnte ohne Gefährdung die Kreuzung überqueren? Darf ich das dann? Wenn ich dabei von der Polizei erwischt würde, könnte ich dann angeben, dass ich zur FF muss und müsste daher keine Strafe zahlen?

    Gruß

  15. #15
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Original geschrieben von Krischi83

    Was ist denn wenn es mitten in der Nacht ist, die Ampel rot ist und kein weiteres Auto zu sehen ist...Sprich ich könnte ohne Gefährdung die Kreuzung überqueren? Darf ich das dann? Wenn ich dabei von der Polizei erwischt würde, könnte ich dann angeben, dass ich zur FF muss und müsste daher keine Strafe zahlen?

    Gruß
    genauso is es.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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