...erlischt durch die Verwendung von nicht genehmigten beleuchteten Hinweisschildern oder anderen ungenehmigten lichttechnischen Einrichtungen nicht, sondern nur, wenn entweder
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Die Verwenung nicht genehmigter oder verbotener lichttechnischer Einrichtungen kann aber unproblematisch mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Da kann man mal eben zwischen 5 und 20 Teuro los werden!