Nein, eben nicht! Aus der bauartlichen Veränderung an sich muß die Gefährdung entstehen; nicht aus dem Verhalten des Nutzers!
Wenn ich mir so ein Teil aufs Dach pappe und mit 55 oder 65 km/h zum Feuerwehrhaus fahre, ist mit Sicherheit keine Gefährdung zu erkennen! Wenn ich aber durch so ein Teil meine Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit zum Ausdruck bringen will und mit dreimal Wahnsinnige Voraus und quietschenden Reifen durch die Ort fliege, Oma und Opa auf dem Zebrastreifen treffe und die bis nach Sonstwo fliegen, liegt es sicher nicht an dem Blinkdingsda auf meinem Dach, sondern eher an meinem "abgeschalteten Kopfinhalt"! Und durch diese Art von "Bauartveränderung" im Kopf erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges nun mal leider nicht!