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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten KFZ-Prüfingenieur gehalten (vulgo TÜV-Prüfer), der meinte (es gibt wohl keine abschließende Fachmeinung dazu), dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn zugelassene (im Sinne von durch das Kraftfahrbundesamt zugelassen) lichttechnische Einrichtungen (LTE) fachgerecht (Einbauanleitung) aber nicht für dieses Fahrzeug genehmigt eingebaut werden.
    Eine RTK6-SL (als Beispiel) fachgerecht, aber unerlaubt eingebaut wäre demnach eine OWi.

    Nicht zugelassene LTE ("Partyblaulicht") oder nicht fachgerecht eingebaute LTE seien aber als mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Sinne von § 19 (2) StVZO zu werten und würden daher zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten KFZ-Prüfingenieur gehalten (vulgo TÜV-Prüfer), der meinte (es gibt wohl keine abschließende Fachmeinung dazu), dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn zugelassene (im Sinne von durch das Kraftfahrbundesamt zugelassen) lichttechnische Einrichtungen (LTE) fachgerecht (Einbauanleitung) aber nicht für dieses Fahrzeug genehmigt eingebaut werden.
    Eine RTK6-SL (als Beispiel) fachgerecht, aber unerlaubt eingebaut wäre demnach eine OWi.
    So wurde es mir auch erklärt... was wir nicht klären konnten war ob diese dann eingezogen werden können, oder es nur bei einer OWI bleibt.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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