
Zitat von
nederrijner
Ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten KFZ-Prüfingenieur gehalten (vulgo TÜV-Prüfer), der meinte (es gibt wohl keine abschließende Fachmeinung dazu), dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn zugelassene (im Sinne von durch das Kraftfahrbundesamt zugelassen) lichttechnische Einrichtungen (LTE) fachgerecht (Einbauanleitung) aber nicht für dieses Fahrzeug genehmigt eingebaut werden.
Eine RTK6-SL (als Beispiel) fachgerecht, aber unerlaubt eingebaut wäre demnach eine OWi.
So wurde es mir auch erklärt... was wir nicht klären konnten war ob diese dann eingezogen werden können, oder es nur bei einer OWI bleibt.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!