Original geschrieben von Alex22
streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*

Davon abgesehen...
Lieber RW2 ... bitte halte dich aus der Diskussion raus wenn du keine Ahnung hast und mach dir erstmal schlau.
Dann kannst hier gerne weiterdiskutieren.
Hallo !

Wenn das mal so einfach wäre ;

§36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

So viel dazu!

MfG