Moin moin,
Original geschrieben von Alex22
streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*
Die Polizei allerdings auch! Ich persönlich würde es nicht drauf ankommen lassen.
Übringens: Auch der §35 steht in der StVO: Er setzt sich sozusagen selbst ausser Kraft.

Gruß, Mr. Blaulicht