Moin moin,
Die Polizei allerdings auch! Ich persönlich würde es nicht drauf ankommen lassen.Original geschrieben von Alex22
streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*
Übringens: Auch der §35 steht in der StVO: Er setzt sich sozusagen selbst ausser Kraft.
Gruß, Mr. Blaulicht





Zitieren