Original geschrieben von telemanne
- Wenn die Polizei sagt anhalten, dann meint die auch anhalten und nicht weiterfahren.
Das gilt auch für die Herren mit Dachaufsetzer auf dem Dach. Wer nicht anhält und weiterfährt, risikiert die Anwendung von unmittelbarem Zwang (also quasi Gewalt) und das ist rechtlich zulässig.
Und da zieht auch die Dachaufsetzerfraktion den Kürzeren.
Genau so ist es. Geht ja auch eindeutig aus dem Gesetzestext des § 36 StVO hervor.
@Alex22,
hab keine Lust jetzt google zu quälen und die Urteile rauszusuchen, es ist aber so.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge