Original geschrieben von fme.ch
Zumal ein Richter kein Mediziner ist, und sich nicht an die Empfehlungen der Bundesärztekammer halten muss.
... und genau deshalb, wird er sich in der Sache einen Gutachter holen (i.d.R. Mediziner) und der tut vermutlich was?-Genau!

Original geschrieben von fme.ch
Aber um das Gegensätzliche in meinen Aussagen zu entwirren, ich würde den Patienten z.B. zur Sicherheit mit einem Zugang
versorgen und dann ohne NA ins KH fahren.
...und genau mit dieser Vorgehensweise, kriegst Du nach deutschem Recht massive Probleme, denn die Notkompetenz zur Vorsorge kennen wir nicht (es bedarf einer konkreten Gefährdung) und damit ist diese Maßnahme (weil invasiv) über den § 5 Heilpraktikergesetz (ein ja sehr modernes Gesundheitsgesetz aus dem Jahre 1939 (!)...) mit Strafe bewährt!

Original geschrieben von fme.ch
22 Jahre Erfahrung als LRA helfen da aber auch nicht, wenn mann bisher immer Angst vor Mo hatte und sich nicht damit beschäftigt.
??Hallo?-Geht's noch.?! Wir haben's in der Zeit aus Angst vor Mo immer mit Ricola probiert. - So ein Käse. BTMs haben nach BTMG nichts in der Hand von Nichtärzten verloren-Punkt. Das mag in der CH anders sein, wie ich von ehem. Kollegen weiß, die mittlerweile dort arbeiten, geht aber in D definitiv nicht. Wer bei entsprechender zuwiderhandlung erwischt wird, kann sich schon mal einen lauschigen, kuscheligen Platz in einer Justizvollzugsanstalt buchen.

Eine Ausbildung und prakt. Tätigkeit im RD allein ,gleich welcher Art und unabhängig von der Anzahl der Jahre, prädestiniert natürlich niemanden jemals bestimmte Maßnahmen durchzuführen oder rein prinzipiell abzulehnen. Die Berufserfahrung, der tägliche Umgang mit diesen Substanzen und entsprechende Weiterbildungen schärfen aber vielleicht manchmal etwas mehr das Bewußtsein was rechtlich noch vertretbar ist und welches Tun klar illegal ist.

Definieren sich aber Rettungsassistenten in ihrer Kompetenz über die Dinge, die per se einer anderen Berufsgruppe zustehen. Defnieren sich Rettungsassistenten wirklich durch den Grad wie weit sie legale Grenzen "ausdehnen", oder gibt es nicht doch wesentlich andere Bereiche in denen fundiert Handlungskompetenz und professionelles berufliches Handeln unter Beweis stellen können?!
Um das Ganze aber wieder auf den Ursprung zurückzuführen: Analgetikagabe da, wo die Aus- und Weiterbildung stimmt, unter strenger Indikationsstellung (allein das höchst problematisch; Wie war das mit den Diagnosen! -Man erinnere sich an dieser Stelle doch bitte an die wenig zielführende Diskussion , ob ein RettAss ohne Frühdefi die Diagose VF stellen kann und darf) und unter Beachtung der gesetzl Vorgaben in NOTKOMPETENZ.