Die Bundesäztekammer wird schon ihre Gründe haben, bestimmte Medikamente unter gewissen Voraussetzungen freizugeben. Wie gesagt: Ohne Fortbildung und ohne Zustimmung des Ärztlichen Leiter's Rettungsdienst geht da nix.
Ein Argument für die Freigabe ist mit Sicherheit die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes, wenn man bedenkt was ein Notarzt kostet, wenn ich ihn zum jedem Einsatz nachbestellen müsste, obwohl der RA über das benötigte Fachwissen verfügt.
Und das sollte in den 2 Jahren Ausbildung schon vermittelt werden.
Klar, anfangs gibt es immer Kritiker. Die gab's vor Jahren schon mal, wo es darum ging ob ein RA nen Zugang legen darf oder nicht, mittlerweile ist das an der Tagesordnung.
Ich denke, man darf sich gewissen "Innovationen" nicht verschliessen, und man muss gerade in Betracht knapper Geldmittel neue Wege beschreiten. Hierzu gehört es auch die Kompetenzen des RA mit der entsprechenden Fortbildung zu erweitern. Es ist nicht alles schlecht, wenn es darum geht die Kompetenzen des nicht medizinischen Personals zu erweitern.
Hier kann ich jedem eigentlich nur noch die Newsgroup "de.etc.notfallrettung" ans Herz legen. Hier wurde das Thema "Analgetika in der Notfallmedizin" schon ausführlich behandelt.