Original geschrieben von Etienne
Das mache ich nämlich hinterher, denn der Patient braucht diese Hilfe in diesem Moment und nicht erst in 2, 3 oder 5 Minuten, denn dann kann es auch schon zu spät sein -> Folgeschäden: z.B. Ausbildung einer ARDS/Schocklungen und Schockniere.
Nun auch als Inhaber einer Erlaubnis nach §13 RettAssG (sofern zu diesem Teil der Frage) glaube ich nicht das es wiss. Belege für die Entwicklung von ARDS im Minutenbereich gibt! :-)
Auch wenn es "führende RD-Schulen in Deutschland gibt", die das so lehren, bleibt die Tatsache bestehen, dass das Vorliegen der Notkompetenz an die Feststellung geknüpft ist, das ein Arzt nicht oder nicht in ausreichender Zeit zur Verfügung steht. Das weiß ich draußen aber erst wenn ich nachfragt/nachgefordert habe.
Das mag sich zwar nach Korinthenkakerei anhören, ist aber formaljuristisch durchaus relevant.
Das die Praxis anders aussieht, weiß ich auch und solange nix passiert gilt ja auch der berühmte Greundsatz "Wer heilt hat recht!", aber wenn nicht...
Da helfen dann die führenden RD Schulen auch nicht, sondern das Schrifttum zur Notkompetenz ( das man im Gegensatz zum Einsatz vor Gericht stunden-, tage- und wochenlang bemühen kann) und das sagt ja:
- die Massnahme muß indiziert sein und der Erfolg nicht mit weniger invasiven Mitteln erreicht werden können
- die Massnahme muß unaufschiebbar sein (Arzt nicht verfügbar siehe oben)
- die Massnahme muß erlernt und beherrscht sein

Die Indikation ist dank Notfalluntersuchung und Dokumentation gut abzuklären, erlernt und beherrscht kann man über Fortbildungsnachweis und Testathefte gut absichern, die Unauffschiebbarkeit muss ich aber auch sicherstellen können !

Daran muß man sich nach geltendem Recht auch aus Eigenschutzgründen halten und es sich verdeutlichen. Denn die daraus folgenden (Haftungs-) Konsequenzen muß ebenfalls jeder persönlich tragen.

Wenn ich mich entscheide den Ablauf zu ändern ( und das tue ich auch oft genug... ;-) ) muss ich mir aber dessen bewußt sein, dass ich dafür wirklich gute Gründe brauche wenn es um Rechtsfolgen geht. Die Gründe müssen aber ( ohne dass ich dich persönlcih angreifen will) aber konkreter und unmittelbarer sein als z.b. diese ARDS Geschichte.

Was ich dabei sagen will: Agressives Notfallmanagement ist zur Abwehr von Dauerschäden beim Patienten ein Muß und auch ohne sinnvolle Alternative. Dies erfordert häufiger Entscheidungen die mit dem Heilkundevorbehlt nicht in Einklang z bringen sind.
Die Aussagen der RD Schulen sind insoweit ja auch ganz nett und gut gemeint. Die gängige Literaturmeinung (und auf die kommst ja dann im Prozessfall wesentlich eher an) schaut in Details halt anders auch.