Das sind ja wirklich ganz heisse Diskussionen zum Thema Analgesie im Rettungsdienst.
Unterscheiden sollte man aber doch ganz eideutig ein paar Sachen:
1. im Grundsatz ist Medikamentengabe Arztsache.
2. eine Abweichung von 1. bedarf einer gesonderten Ausbildung und der ärztlichen Begleitung eines entsprechenden Programms (vgl.bar mit Frühdefi ÄPL/NÄPL) zur Notkompetenzausbildung, da die Medikamentengabe NICHT Gegenstand der RA Ausbildung ! (Wo stünde das Gegenteil im RettAssG?!). Das steht zwar so nirgendwo drin, ist aber empfehlenswert da es sich den Regeln für die Frühdefi-Programme anpasst, die ja gottlob mittlerweile so auch akzeptiert sind.
3. die Feststellung der Notkompetenz benötigt sachlogisch eine Alarmierung VOR Massnahmenbeginn, da sonst nicht entscheidbar ist ob ein Arzt in ausreichender Zeit verfügbar ist.
4. vitalbedrohte Schmerzpatienten (Trauma) trotz entsprechender Qualifikation ohne Analgesie zu belassen, halte ich für unterlassene Hilfeleistung und ist im Zeitalter moderner bildgebender Diagnostik für mich nicht vertretbar.
5. Algorithmen sind kein Instrument um das Denken abzuschaffen sondern schreiben ein bestimmtes Versorgungsniveau fest. Das wiederum ist aktive, inhaltliche Qualitätssicherung!
Um Rückfragen vorzubeugen: LRA mit 22 Berufsjahren am Buckel, Notkompetenzzusatzausbildung (am Rettungszentrum Regensburg der Uniklinik Regensburg)
Analgesie im RD ist aber trotzdem eher was für die erfahreneren RettAss, denn ich denke schon, dass der Mangel an eigener Erfahrung mit Notfallpatienten aller Art die Tendenz zu Überreaktion und Überversorgung steigert (gin mir früher auch nicht anders).




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