Original geschrieben von Etienne
Das ist doch purer Blödsinn! Natürlich darf er das und sogar nicht nur RA sondern auch RS! Du hast die Grundlage dafür bereits geschildert - Rechtfertigender Notstand!
--> Rechtfertigender Notstand ist nicht die Tagesordnung, pauschal jedem Patienten einen Zugang zu legen fällt nicht unter den rechtfertigenden Notstand !
Darf ich dich nach deiner rettungsdienstlichen Qualifikation fragen?
RS
Natürlich hat die BÄK keine gesetzgebende Kraft, aber man muss ebenfalls sagen, was die BÄK schreibt ist eigentlich bindet für den Rettungsdienst!
Aber sie muß sich an die Gesetze halten, das ändert nix daran, sie kann den rechtfertigenden Notstand nicht bagatellisieren.
Deswegen bleibt die Entscheidung immer noch bei den ärztlichen Leitern!
Die damit auch die Verantwortung tragen wenn was schief läuft! Neben dem, der sich strafbar gemacht hat, indem er das Medikament verabreicht hat.
In der Empfehlung der BÄK steht auch drin, dass man Diazepam-Rectiolen nicht mehr nur beim kindlichen Fieberkrampf sondern unabhängig vom Alter (Kinden wurden nicht mehr genannt) bei jeglichen Krampfanfall geben darf! Das würdest du doch auch machen bei einem Erwachsenen, wenn du eine Schulung hast, wieviel Diazepam du beim Erwachsenen geben solltest oder?
Nein, das würde ich nicht! Das ist nicht das Aufgabengebiet des RD, das fällt klar in das Aufgabengebiet des Ärztlichen Personals!
Kennst du alle Nebenwirkungen, Anwendungsbeschränkungen, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Schwangerschaftshinweise?
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