Hey Leute!
Das ist doch purer Blödsinn! Natürlich darf er das und sogar nicht nur RA sondern auch RS! Du hast die Grundlage dafür bereits geschildert - Rechtfertigender Notstand!Original geschrieben von rettungsteddy
...und den Zugang dürfen RA's heute immernoch nicht legen! Es ist immernoch Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz....
Was anderes ist, wenn der RS/RA das nicht darf, weil er es nicht gelernt hat wie in einigen Schulen in Deutschland u.a. auch in NRW!
Egal, das steht nicht zur Diskussion, da hast du Recht!
@Joevo82
Diese Meinung habe ich auch bzw. vertrete sie auch!
@rettungsteddy
Darf ich dich nach deiner rettungsdienstlichen Qualifikation fragen? Natürlich hat die BÄK keine gesetzgebende Kraft, aber man muss ebenfalls sagen, was die BÄK schreibt ist eigentlich bindet für den Rettungsdienst! Das muss man einfach mal so sagen!
Um die Entscheidung bei den ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes zu lassen, ob ein Analgetikum durch einen RA gegeben werden darf und welches, hat die BÄK extra kein Präparat genannt! Wenn die Ketanest S zum Beispiel genannt hätten, dann hätte einfach jede Schule die Rettungsassistenten darauf ausgebildet! Deswegen bleibt die Entscheidung immer noch bei den ärztlichen Leitern!
In der Empfehlung der BÄK steht auch drin, dass man Diazepam-Rectiolen nicht mehr nur beim kindlichen Fieberkramp sondern unabhängig vom Ater (Kinden wurden nicht mehr genannt) bei jeglichen Krampfanfall geben darf! Das würdest du doch auch machen bei einem Erwachsenen, wenn du eine Schulung hast, wieviel Diazepam du beim Erwachsenen geben solltest oder?
Bin auf eure Antworten gespannt! ;-)