Als ich noch in Deutschland gearbeitet habe, waren das im Kreis 7 Rettungswachen und 4 NEF Standorte, wenn ich also bei einem Patienten war, wusste ich fast immer wie lange der NA brauchen würde, also konnte ich es jederzeit vertreten erst den Zugang etc. zu legen und dann zu funken und den NA zu ordern.

Also muss nicht unbedingt erst nachgefordert werden und dann gearbeitet. ( optimal ist da natürlich ein HFG dann geht sozusagen beides gleichzeitig)
Aber ich denke nicht das es wenn es vor Gericht geht entscheidend ist, ob Funkspruch dann Zugang oder erst Zugang
und dann Funkspruch. Denn wenn es schon vor den Richter kommt dann ist da noch was anderes im Busch.
Ich kann mir nicht vorstellen das einer schuldig gesprochen wird, weil er zwischen Zugang und Funkspruch 15 sec. hat verstreichen lassen.
Zumal ein Richter kein Mediziner ist, und sich nicht an die Empfehlungen der Bundesärztekammer halten muss.

Grundsätzlich hat aber jeder Patient Zeit auf den Nachalarm des
NA s zu warten, denn wenn es an 20 sec hängt ob Exitus oder nicht, dann hilft auch der Zugang mit Ringer nichtsmehr.

Aber um das Gegensätzliche in meinen Aussagen zu entwirren, ich würde den Patienten z.B. zur Sicherheit mit einem Zugang
versorgen und dann ohne NA ins KH fahren. etc.......
Wenn dann Medis (BTM) ins Spiel kommen lasse ich mir auch einen NA kommen, denn dann bin ich schneiderfrei, und der
Dr. bekommt ja auch Geld, also kann er auch was tun.

Aber Grundsätzlich wenn die Ausbildung vorhanden ist, spricht nichts gegen Medikamente durch den RA (abgesehen der noch
gültigen, schwammigen Rechtslage) --> die sich hoffentlich bald ändert.
22 Jahre Erfahrung als LRA helfen da aber auch nicht, wenn mann bisher immer Angst vor Mo hatte und sich nicht damit beschäftigt.