Moin moin,
auch das ist wieder nicht ganz richtig. Notkompetenz darf nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Notarzt nicht in erforderlicher Zeit am Einsatzort sein kann. Ausser bei einer Reanimation bleibt aber immer einige Sekunden Zeit, um bei der Leitstelle nachzufordern.
Ein Beispiel: Ein Patient mit einer Hypoglykämie bekommt im Rahmen der Notkompetenz eine G40 vom RettAss verabreicht. Der Notarzt wäre nur 1 min vom Einsatzort entfernt gewesen. Beim Zuganglegen geht was schief, und der Sohn der Patientin ist als Staatsanwalt spezialisiert auf gefährliche Körperverletzungen . Ich persönlich würde da keine Wetten abgeben.
Wie gesagt: Ausnahme hiervonganz klar die Reanimation. Aber selbst da sollte man sich nach der ersten Salve ärztlichen Beistand holen.
In dem Thema hier geht es ja aber um Analgesie. Und jemand ein Ketanest/Dormicum zu verabreichen, ohne VORHER nachalarmiert zu haben, finde ich etwas problematisch.
Ich behaupte mal von mir, doch einigermassen mit Ketanest/Dormicum umgehen zu können, und ich hätte echt Bammel, es einfach so einem Patienten zu verabreichen. Womöglich sogar noch, obwohl der NA nur wenige Minuten weg gewesen wäre.
Gruß, Mr. Blaulicht





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