Hey fischli!
Herzlichen Glückwunsch erstmal zum bestandenen RettAss! Das was du geschrieben hast bezüglich der Notarztalarmierung ist deine Meinung, die aber nicht richtig ist!Original geschrieben von fischli
...bin da aber ganz anderer Meinung und so steht es auch geschrieben, dass BEVOR ich eine Massnahme in Notkompetenz einleite, der NA alarmiert sein muss, allein schon, als Beweismittel (Bandaufnahme in Leitstelle)....
Der Notarzt muss nicht vor einer Notkompetenzmassnahme alarmiert werden. Er kann auch später/unmittelbar danach alarmiert werden. Die Notkompetenz entbindet aber auf keinem Fall den Notarzt nachzualarmieren. Warum du den Notarzt nicht sofort nachalarmieren musst ist ganz klar. Du ergreifst die Notkompetenzmassnahme ja, weil der Patient diese Massnahme in diesem Moment/jetzt sofort braucht (und keine anderen Massnahmen geeigneter sind) und nicht erst nach der Notarztalarmierung! Rein rechtlich ist diese Art der Vorgehensweise überhaupt kein Problem! Warum als Beweismittel? Ist doch "Blödsinn", denn was soll das als Beweis dienen/wofür? Beweis liefert das Protokoll (das du schreibst mit dem Patientenzustand zum aktuellen Zeitpunkt), um Notkompetenzmassnahmen durchzuführen und nicht die Nachforderung des Notarztes! Selbst die Begründung, der Notarzt könnte ja 5min entfernt sein ist nicht rechtlichverbindlich, denn der Patient braucht ja die Massnahmen, wenn man die Notkompetenz ausübt die Massnahme jetzt in diesem Moment und nicht erst in 5min! Deshalb muss der Notarzt nicht vorher alarmiert werden! Das ist ein allgemeiner Trubschluss!