Also hier wird ja heiss Diskutiert.
Da fiel ein Satz, dass man den NA nicht sofort alarmieren soll / muss, wenn man die Notkompetenz benützt. Also ich als frisch fertiger RA, bin da aber ganz anderer Meinung und so steht es auch geschrieben, dass BEVOR ich eine Massnahme in Notkompetenz einleite, der NA alarmiert sein muss, allein schon, als Beweismittel (Bandaufnahme in Leitstelle). Was ich im übrigen auch OK finde, denn es gibt nichts schlimmeres als diese EL VIGGO AMIGO Connection, die damit rumprahlen wie gut sie Zugänge legen können. Naja soviel dazu....
Zum Thema Analgesie im RD durch RA, da bin ich noch zwiegespalten, einerseits ist ja jeglicher Schmerz ein Trauma und wirkt auf den Kreislauf usw., daher sollte es auch behandelt werden, anderseits, wenn ich die Ausbildung anschaue und die Bandbreite der Analgetika einschliesslich ihrer Nebenwirkungen und Kotraindikationen, bin ich mir nicht ganz sicher ob das so eine gute Idee ist.
Die Zukunft wirds weisen .....