Original geschrieben von fme.ch
Als ich noch in Deutschland gearbeitet habe, waren das im Kreis 7 Rettungswachen und 4 NEF Standorte, wenn ich also bei einem Patienten war, wusste ich fast immer wie lange der NA brauchen würde, also konnte ich es jederzeit vertreten erst den Zugang etc. zu legen und dann zu funken und den NA zu ordern.
Das setzt natürlich auch voraus, dass Du jederzeit über die Einsätze aller NEFs Bescheid wusstest. Denn nur so konntest Du wissen, ob ein NEF "zuhause" oder vielleicht ganz in Deiner Nähe unterwegs ist.

Original geschrieben von fme.ch
Zumal ein Richter kein Mediziner ist, und sich nicht an die Empfehlungen der Bundesärztekammer halten muss.
Richtig. Und die empfehlen ein Nachalarmieren VOR der Behandlung. Und die haben keine Ahnung von praktischen Überlegungen, wie: "Das machen wir immer so", "Das hat sich bewährt" etc.

Original geschrieben von fme.ch
Grundsätzlich hat aber jeder Patient Zeit auf den Nachalarm des NA s zu warten.
Dazu muss der Patient aufgeklärt sein (Stichwort: Entscheidungsfreiheit). Das dauert mindestens 20 sec und in der Zeit kann der Kollege nachalarmieren.

Original geschrieben von fme.ch
Aber Grundsätzlich wenn die Ausbildung vorhanden ist, spricht nichts gegen Medikamente durch den RA
Richtig, mit einem abgeschlossenem Medizinstudium steht dem nichts im Wege.

Du siehts also: Gegen jedes Argument gibt es ein Gegenargument.

Prinzipiell bin ich auch für eine Gabe von ausgesuchten Medikamenten durch Rettungsdienstpersonal. Aber nicht durch einen RA mit zwei Jahren Ausbildung.
Und da gebe ich Dir recht: Wenn sich die Ausbildung ändert, wird es auch eine Regelkompetenz geben.

Gruß, Mr. Blaulicht