Wo kein Kläger - da kein Richter ! und ich denke mal im Regelfall weiss die Polizei sicherlich mit der Sache umzugehen und ich denke mal, das die dann die letzten sind, die eine Anzeige schreiben. Kommt aber eben auf die Verhältnismäßigkeit an und wie hoch die Gefahr für andere Straßenverkehrteilnehmer ist.
Ich würde im zweifelsfall bei meiner zuständigen Stadtverwaltung eine entsprechende Genehmigung beantragen und auf einen Rechtsmittelfähigen Beschluss bestehen. Dort werden die Stadtväter dann sicherlich auch ganz genau begründen , wieso weshalb man es nun darf oder nicht ! Und da kann so ein Schreiben mitunter recht hilfreich sein




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