Am 23.7.03 gab das BayStMI ein Schreiben heraus.
Darin werden die Sonderrechte für Privatpersonen in Bayern ganz klar geregelt.
Unter Anderem werden SÄMTLICHEN Privatpersonen in ihrem Privatauto, ob nun mit oder ohne dem lustigen Dachaufsetzer, Sonder- und auch Wegerechte aberkannt!
Ausnahmeregelungen für OrgL und LNA, sowie bestimmten Führungskräften von FW und KS werden ganz klar erläutert.
Leider ist die Datei zu groß, sonst hätt ich sie drangehängt.
Zumindest in BY sollte nun die ewige Diskussion, vor allem der Freunde von der FW, ob nun Wege- oder Sonderrecht bei der Anfahrt zum Gerätehaus, endlich beendet sein.
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...