@firefighter|andi:

Woher hast Du denn das Zitat?

Denn hier geht's ja nicht um die Aberkennung der Sonderrechte, sondern um die "nicht Zuerkennung" :-)) der Sonderrechte aufgrund der Anbringung eines Schildes (Feuerwehr im Einsatz o.ä.). Davon unberührt bleiben aber doch die Sonderrechte, die ich aufgrund eines Bundesrechts zugesichert bekomme.

Deswegen würde mich der genaue Text des Schreibens vom IM interessieren. Leider hab' ich bisher weder beim Landesfeuerwehrverband noch auf der HP des StMI Bayern irgendwas darüber gefunden, in den Newslettern vom IM, die ich täglich bekomme, stand auch nichts diesbezüglich drin.