Hallo!

§35 bleibt §35, und wird nicht in Teil A und Teil B unterteilt, deren Teil A erlaubt und Teil B nicht erlaubt wäre, nach Bay. Rechtssprechnung?

Also wenn die Behörde oder das Land zwar Parken erlaubt wo es nicht erlaubt wäre für einen FW-Mann, dann handelt er im Sinne §35 StVO, und zwar ohne Ausnahme.

Ist dies nicht gewünscht, dann muss auch Ordnungshalber richtig geparkt werden!
Wie soll denn sonst die jeweilige Situation interpretiert werden, was darf wann wie und wo nicht!?!

Aber gut, diese Diskussion sollte ja nicht geführt werden, haben wir schon zu oft und zu ausführlich besprochen..!

MfG