Hy,

danke für den Text. Habe ihn eben mal gelesen und ich glaube du hast ihn ein wenig Missverstanden. Ich denke mal du beziehst deine Aussage auf die folgende Textstelle :

1.4 [...]
- Aus der Verwendung des Schildes [Magnetaufsetzer auf dem Dach mit Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" Anm. d. Schreibers] dürfen keinerlei Sonderrechte/Wegerechte im Straßenverkehr abgeleitet werden, das Schild hat keine rechtliche Wirkung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Es ist korrekt das ein Schild mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" dir keine Wegerechte oder Sonderrechte verschafft. Wenn du jedoch als FW-Mann durch die Lst. alarmiert wurdest, dann hast du bereits per §35 StVO deine Sonderrechte, dazu bedarf es nicht eines solchen Schildes. Hier gilt, wie bereits durch andere Poster vor mir gesagt : "Bundesrecht sticht Landesrecht". (So weit ich weis haben/hatten wir in Hessen in unserer Verfassung (bis vor kurzem) die Todesstrafe stehen, aber da das Budnesrecht das Landesrecht sticht wurde hier auch niemand zu Tode verurteilt ;-) )

"Rettungsrambos" (was eine Wortkombination) gibt es überall, auch wir haben welche bei uns in der Gruppe und wir müssen schauen das wir uns mit diesen Arrangieren. Dazu gehört meiner Meinung nach halt auch das Aufklären über diese beiden "magischen Paragraphen" und auch das Aufklären über die folgen einer Fahrt mit 70 km/h (70m Anhalteweg) anstatt mit 50 km/h (40m Anhalteweg). Auch dazu gehört das Aufklären über die folgen einer Missbräuchlichen Nutzung von Sonderrechten und Sondersignal. (z.B. volle Schuld bei einem Unfall und das ganze ohne Versicherungsschutz)

Und wenn diese Leute dann die Unterkunft/Wache erreicht haben ohne einen Unfall zu bauen, dann geht es ja erst richtig los. Da sind schon Storys abgelaufen. Und das alles weil man Blaulicht an hat. Ich denke auch hier muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wie ist das denn bei euch geregelt, wer macht da die SoSig fahrten und wer darf auf keinen Fall ?

Ansonsten bin ich mir immer noch nicht sicher, als was die SEG/MFE bei der Alarmierung durch die Lst. zählt. Als Einheit des KatS und damit fallen die anfahrenden Kameraden unter §35 StVO oder eben nicht zum KatS. Denn es wurde ja nicht unbedingt der KatS-Fall ausgerufen :-|

Mfg
Oliver