Hallo,
auch wenns schon oft diskutiert wurde, hier mal eine Auslegung der Paragraphen. Nicht mehr ganz neu, aber mE noch aktuell.
http://www.sonderrechte.de/ret/sonder.html
Juristische Sicht:
http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm
Da Bundesrecht Landesrecht bricht, können auch die Bayern nicht die STVO außer Kraft setzen. Dazu müsste diese geändert werden. Also bleiben die Sonderrechte unberührt.
MfG Steffen