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Thema: Sonderrechte...

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  1. #1
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    Hallo,

    auch wenns schon oft diskutiert wurde, hier mal eine Auslegung der Paragraphen. Nicht mehr ganz neu, aber mE noch aktuell.
    http://www.sonderrechte.de/ret/sonder.html
    Juristische Sicht:
    http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm

    Da Bundesrecht Landesrecht bricht, können auch die Bayern nicht die STVO außer Kraft setzen. Dazu müsste diese geändert werden. Also bleiben die Sonderrechte unberührt.

    MfG Steffen
    Geändert von SHB (05.09.2003 um 12:52 Uhr)

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