Also wir haben das mal so gelernt (ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit)

Sobald der Melder losgeht, ist man die Feuerwehr und hat Sonder-, Wegerechte. Aber man muss sich als Feuerwehr mittels Blaulicht und Martinshorn kenntlich machen, dass kann aber kein Privat PKW.

Aber wenn man mit einem Feuerwehrauto unterwegs ist, welches die Warneinrichtungen hat, darf man die Rechte in Anspruch nehmen!!

Ansonsten gilt, ohne Kenntlichmachung keine Sonderechte