Auf die bin ich ja mal gespannt.Zitat von Florian Geeste
Auf die bin ich ja mal gespannt.Zitat von Florian Geeste
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
hier hättest du bereits 2!
Sind ja beide in dem von dir zitierten Urteil gennant ;-)
Allerdings auch wesentlich älter als das zitierte Urteil.
@Florian GesteZitat von Alex22
Wenn du schon Absätze zitierst, dann mit allen Relevanten Bestandteilen,
Auf Deutsch:Zitat von Alex22
Obwohl das OLG Stuttgart IM GEGENSATZ ZUM OLG FRANKFURT DEM FA AUF DER FAHRT ZUM GERÄTEHAUS DIE SONDERRECHTE ZUERKENNT, spielt das eigendlich sowieso keine Rolle, da selbst in anderen Fall immer noch der Verbotsirrtum greift. Ihm wurde von einer "Glaubhaften" Stelle gesagt das darfst du und dann kann er nicht bestraft werden wenn er das macht!
EGAL ob erlaubt oder nicht.
Das dem FA die Sonderrechte zustehen erkennt das OLG EINDEUTIG an:
Es herscht hier in DL also TATSÄCHLICH eine Konkurrierende Rechtssprechung!Zitat von ALEX22
Damit kann man tatsächlich nicht Abschließend sagen OB einem jetzt SORE im P-KFZ zustehen oder nicht. Das ist u.a. (neben dem Vorbeugen von rasenden Heißduesen) Der Grund warum viele FW´en und andere Org´s Ihren Angehörigen ausdrücklich die nutzung von SORE in Privat PKW´s auf der Anfahrt untersagen. Liegt eine solche Anweisung zu, so gilt der §35 zwar weiterhin für Ihn, denn eine DA kann kein Gesetz ausheben, aber der Umstand "DRINGEND GEBOTEN" kann nicht mehr erfüllt werden.
Also keine Rechtsgrundlage für SORE mehr vorhanden ist.
Im ähnlichen Maße verhält sich das auch mit dem Einsatz von SORE und SOSI in Einsatzfahrzeugen. Der FAHRER alleine entscheidet ob und wieweit von den SORE gebrauch gemacht wird und hat dafür Geradezustehen! (in beide Richtungen) Aber er hat sich an die Vorgaben seiner Vorgesetzten zu halten.
Wenn jetzt zb. der EL meint SORE sei nicht nötig weil nichts zeitkritisches vorliegt, dann hat der Fahrer dies zu berücksichtigen und kann daher den Tatbestand "DRINGEND GEBOTEN" nicht erfüllen.
ERGO: KEINENSFALLS SONDERRECHTE.
Sagt der EL aber "Schnell" und der Fahrer fährt strikt nach STVO, dann kann das aber auch ein Nachspiel haben...
Was man aber deutlich sagen MUSS:
IST FALSCH.Zitat von Fabicart
Die SORE stehen Sowohl der Feuerwehr, der Polizei, dem Zoll, der Bundespolizei UND dem KATASTROPHENSCHUTZ zu.
Denn:
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Gruß
Carsten
Geändert von DG3YCS (29.06.2006 um 14:30 Uhr)
Dann kann ich mir ja das Raussuchen sparen.Es herscht hier in DL also TATSÄCHLICH eine Konkurrierende Rechtssprechung!
Damit kann man tatsächlich nicht Abschließend sagen OB einem jetzt SORE im P-KFZ zustehen oder nicht. Das ist u.a. (neben dem Vorbeugen von rasenden Heißduesen) Der Grund warum viele FW´en und andere Org´s Ihren Angehörigen ausdrücklich die nutzung von SORE in Privat PKW´s auf der Anfahrt untersagen. Liegt eine solche Anweisung zu, so gilt der §35 zwar weiterhin für Ihn, denn eine DA kann kein Gesetz ausheben, aber der Umstand "DRINGEND GEBOTEN" kann nicht mehr erfüllt werden.
Also keine Rechtsgrundlage für SORE mehr vorhanden ist.
Ich gehe ohnehin davon aus, dass wir zu diesem Thema nur dann einheitliche Rechtsprechungen haben wenn im einzelnen Fall jemand zu Schaden gekommen ist. Ansonsten werden wir wohl bei zwei Richtern drei Meinungen haben.
Übrigens gibt es aus dem von Dir zitierten Grund in unserem Kreis keine vernünftige Alarmdurchsage über FME. Genau damit man nicht sagen kann, "die brauchten mich doch schnell" gibt es bei uns nur die Durchsage "Hilfeleistung" - egal ob Notfall/TV oder Frau Meyer hat einfach ihren Schlüssel verlegt und möchte mal bei Gelegenheit die Tür geöffnet haben...
Naja, bei uns wird schon in zwei Stufen alarmiert:
Vollalarm - Bedeutet immer, daß Menschenleben in Gefahr ist
Kleinalarm - kein Menschenleben in Gefahr
Aber als verantwortlicher Zugführer sage ich jedem, daß er keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, da er ohne Kenntlichmachung den Verkehr unangemessen gefährden würde.
Und dabei ist es unerheblich, daß wir ja "nur" Katastrophenschutz sind.
***keine Signatur***
ich haben mich heute mal beim BMI und bei der Senatsbehörde für Inneres schlau gemacht und da heißt es ganz klar und deutlich, das so was einer Genehmingung bedarf und auf Länderebene geregelt wird.
Am besten fragt man mal den Wehleiter etc. wie der die Sache sieht- wenn er sie unterstützt, dann einfach mal einen Antrag stellen bei der zuständigen Landesbehörde - so wäre man auf der sicheren Seite und hätte die Sache vorher geklärt - bevor das Kind in den Brunnen fällt.
Im Grunde genommen hat ja keiner was gegen - nur wenn ein Unfall passiert, dann sollte man schon was in der Hand haben und so ein Beitrag in diversen Foren zählt da wohl nicht dazu
Sobald ein Unfall passiert bist Du auf jeden Fall der Dumme, denn dann hast Du §35 8 STVO nicht beachtet:Zitat von Bendix 4123
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden
Dann hat man nämlich schon in einem Fahrzeug mit SoSi ein Problem und erst recht wenn Dir das im Privat PKW passiert
Geändert von blue-devil-lg (30.06.2006 um 10:25 Uhr)
Okok... muss mich entschuldigen... hatte noch die alte Schreibweise im Kopf...
Hat nicht dran gedacht, dass die das ja zwecks "Irrtümern" und der komischen "Bundes-Polizei" umgeschrieben haben...
Naja, muss ich halt mal dem BGH ne E-Mail schreiben, dass da mal eine Grundsätzliche Bundesrechtsprechung herrscht... was es ja gerade bei einem Bundesgesetz schon geben sollte :)
MfG Fabsi
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