Hoi,
ich kann jetzt nicht so ganz verstehen, wiso ihr euch auf irgendwelche Dubiosen Anweisungen uns blub von irgendwelchen Bayernstaaten stürzt...
Die StVO ist doch so schön einfach gehalten...
Bei uns wollte unser KBR auch mal sowas rausgeben, mit der Feuerwehr zusammen... Also nen kleinen ausführlichen Ausbildungsabend draus gemacht und er hats eingesehn, dass auch Er sich an die StVO zu halten hat.
Um es kurz zu fassen:
§35 DER Feuerwehrmann hat ab der Alarmierung "Sonderrechte im Straßenverkehr". Des ist fakt und auch leider nur bei Feuerwehr und Polizei so.
Jegliche andere HiOrg oder KatS-Einheit wird hier nicht genannt.
Natürlich muss er dabei die Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer wahren.
Und sollte jetzt einer mit 120 über die Landstraße donner, und dann einen "Opa" mit 70 vor sich haben. Dann hat er halt eben Pech gehabt, weil er nach §38 keine SoSi Anlage im Auto hat und somit vom Wegerecht keinen gebrauch machen KANN.
(Merke: Hier geht es nicht um dürfen, sondern Nicht Können weil Nicht Vorhanden.)
Sollte also jetzt jemand an eine Bahnschranke kommen, die zu ist. Dann DARF er langsam an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbei fahren, so dass er als Erstes Fahrzeug den Bahnübergang überfahren kann, sobald die Schranke wieder oben ist. (Wobei hier wieder zu beachten ist, dass kein Anderer Verkehrsteilnehmer zu genötigt werden darf, fals man Ihn nicht wieder auf seine Straßenseite lässt. Das fällt dann unter PP [Persöhnliches Pech] weil er eben keine Wegerechte besitzt.
Desweiteren zur Überhöhten Geschwindigkeit: mit über 80 durch eine Geschlossene Ortschaft... Dann muss diese schon als "ziehmlich leer" gelten, damit dies sogar mit einem Einsatzfahrzeug bei einer Alarmfahrt anerkannt wird. (Hierbei lasse ich kurze beschleunigungs und abbremsmanöver aussen vor, weil die nicht gemessen werden dürfen nach BUNDES-Polizei-Vorschriften).
Sollten noch Fragen kommen, immer her damit, wenn möglich mit konkreten Beispielen :)
MfG Fabsi