Du wirst lachen - ich kenne jemanden, der hat genau das mal auf doof probiert und schriftlich die Bestätigung der Sonderrechte / Wegerechte beantragt. Es ging ihm darum, ohne Kenntlichmachung des FahrzeugesIch würde im zweifelsfall bei meiner zuständigen Stadtverwaltung eine entsprechende Genehmigung beantragen und auf einen Rechtsmittelfähigen Beschluss bestehen. Dort werden die Stadtväter dann sicherlich auch ganz genau begründen , wieso weshalb man es nun darf oder nicht ! Und da kann so ein Schreiben mitunter recht hilfreich sein
1. Einen Weg, der seine Anfahrt zum Feuerwehrhaus erheblich erkürzt aber mit "Durchfahrt verboten" gekennzeichnet ist zu benutzen
und
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h in seiner Straße im Alarmfall bis auf etwa 60 Km/h überschreiten zu dürfen
und
3. Eine rot zeigende Fußgängerampel in seiner Straße überfahren zu dürfen wenn die Fußgänger bereits rüber sind aber die Ampel noch rot zeigt.
Er bekam keine schriftliche Antwort. Die Gemeinde hat das Schreiben über den Bemeindebrandmeister an den Wehrführer gegeben. Man hat ihn aufgefordert "solchen Quatsch zu lassen".
Daraufhin hat er erneut die Verwaltung angeschrieben und eine offizielle Antwort angemahnt. Nun wiederum hat man ihm gesagt (mündlich), wenn er nicht Ruhe gäbe, wäre er für die Feuerwehr nicht länger haltbar...
Noch Fragen?