Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!

Aber nicht in Hamburg. Die Berufsfeuerwehr hat bei allen Einsätzen, auch auf dem Privatgelände einer Firma mit Werkfeuerwehr, die Einsatzleitung.

Der zuständige Wehrleiter der Werkfeuerwehr ist in der Position als Berater gegenüber der Berufsfeuerwehr tätig.
Und in jedem BuLa ist das anders...
Ich zitiere hier mal SH

Abschnitt III
Einsatz der Feuerwehren

§ 19
Leitung auf der Einsatzstelle

(1) Im Einsatz hat die Einsatzleitung der Gemeindefeuerwehr des Einsatzortes die Leitung bei den Lösch- und Rettungsarbeiten sowie bei der Durchführung der Technischen Hilfe. Die Amts- oder Kreiswehrführung kann die Leitung übernehmen. Bei gemeinsamem Einsatz von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren hat die Einsatzleitung der Berufsfeuerwehr die Leitung.

(2) Bei Einsätzen in Betrieben und sonstigen Einrichtungen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten, hat die Werkfeuerwehrführung die Leitung, soweit bei gemeinsamem Einsatz mit öffentlichen Feuerwehren die Gemeinde-, Amts- oder Kreiswehrführung die Leitung nicht übernimmt. In diesem Fall muß die die Leitung übernehmende Person mindestens die gleiche Qualifikation wie die Werkfeuerwehrführung besitzen.

(3) Die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Einsatzleitung bestimmen oder die organisatorische Gesamtleitung übernehmen.