Original geschrieben von sarastro


Einsatzleiter ist die Person mit den größten Kompetenzen für den anliegenden Schadensfall. Kann der Orts- oder Kreisbrandmeister sein, bei größeren medizinsichen Notfällen aber auch ein LNA, bei einer laufenden Straftat die Polizei. In Katastrophenfällen jemand vom Kat.Schutz oder einer Landes- / Bundesbehörde, bei einem Störfall in einer Chemiefabrik oder einem Kernkraftwerk wird es ein verantworltlicher Sicherheitsfachmann der Firma sein, der mit den betrieblichen Aufgaben und Abläufen sowie den speziellen Gefahren vertraut ist.
steht wo ?!?

bei ALLEN Einsätzen die durch nichtpolizeiliche Kräfte abgearbeitet werden müssen ( außer rein Medizinischen ) stellt die FW den Einsatzleiter.

Grundsätzlich hat die EL laut Gesetz je nach Umfang des Einsatzes
1. der Bürgermeister
2. der Landrat
3. Präsident einer Landesregierung ( in RLP Präsident der ADD)

oder ein Beauftragter.

diesen Beauftragten stellt nun mal die FW. Dies weil sie als einzigste HiORG als Komunale Aufgabenträger den jeweiligen Politischen Gremien DIREKT untersteht, und somit eine problemlose Deligation möglich ist.

Bei Störfällen in Chemie oder Kraftwerken liegt die EL auch bei der FW. Ausnahme wäre wenn das jeweilige Werk eine Werksfeuerwehr hat. Dann liegt die EL bei dieser.
Ein verantworltlicher Sicherheitsfachmann der Firma wird niemals als EL sondern mit hoher warscheinlichkeit als Fachberater der EL tätig dem man großes Gehör schenkt.