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Thema: Frequenzen des "Deutschen Hilfswerkes"

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  1. #1
    sarastro Gast
    aber wir haben Gesetze die unserern Einsatz rechtfertigen !
    JA ? Wirklich ? Da seid ihr ja echt gut dran.... ;-)

    Bis zum Eintreffen von BOS haben auch die Vereine eine gesetzliche Grundlage !

    In Deutschland ist jeder (ab 14) gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. StGB § 323c). Egal, ob man nun gut ausgebildet ist oder nicht: Wer nicht hilft, macht sich der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

    "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." (§ 323c, StGB)

    Doch nicht die gesetzliche, sondern die moralische Pflicht sollte im Vordergrund stehen.

    Erste Hilfe ist im übrigen nicht nur die Versorgung von Verletzten, sondern auch die Absicherung und Abwendung von Gefahren !
    Geändert von sarastro (23.12.2005 um 22:39 Uhr)

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