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Thema: Frequenzen des "Deutschen Hilfswerkes"

  1. #76
    sarastro Gast
    In Berlin gibt es eine Kolonne die hat Sogar SChere un Spreizer
    Desweiteren:

    * 2 Tanklöschfahrzeuge je 2400 l Wassertank, der Möglichkeit Schaum zu erzeugen und feuerwehrtechnischer Beladung

    * 1 Vorausgerätewagen mit entsprechender Bestückung

    * 1 Gerätewagen (VW-Bus), der viel Material zur technischen Unfallhilfe transportiert und dank der entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen auch sehr gut zur Sicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen geeignet ist

    * 1 Anhänger mit TS, das sind tragbare, motorbetriebene Pumpen zum Einsatz bei der Brandbekämpfung

    * Der Rettungswagen wurde mittlerweile verkauft.

    Wenn man schon was schreibt, sollte man sich enwtweder vorher erkundigen bzw. nicht die Hälfte weglassen. So, und nun können sich wieder paar Leute darüber auslassen, wie das geht und warum die sogar Blaulichter auf den Wagen haben...

    Übrigens machen die das schon seit 30 Jahren !

    http://www.svhd.de
    Geändert von sarastro (25.12.2005 um 23:42 Uhr)

  2. #77
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    125
    Original geschrieben von sarastro
    So, und nun können sich wieder paar Leute darüber auslassen,
    Wird auch passieren; hier wird ja nichts unkommentiert gelassen :-)
    wie das geht und warum die sogar Blaulichter auf den Wagen haben...
    Tjau, "mal eben eine Blaulicht-Genehmigung" zu bekommen, ist bekanntermassen nicht sonderlich einfach und leicht zu bewerkstelligen. Ich bin mir verdammt sicher, daß die Einhaltung einer solchen Genehmigung auch "gut" überwacht und kontrolliert wird.

    Übrigens machen die das schon seit 30 Jahren !
    "Dann scheint die wirklich niemand zu brauchen und sie arbeiten alles andere als professionell".....
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  3. #78
    sarastro Gast

    Wenn in einer Feuerwehr es den ein oder anderen gibt dessen Engagement etwas weit geht kommt von euch : aber die Feuerwehr
    Bezieht sich das "etwas weitergehende Engagement" etwa auf "gewisse Tätigkeiten", damit die Fw was zu tun/löschen bekommt ???
    Ist jetzt wirklich nur Spaß! Ich will ja nicht alle in einen Topf werfen.... Ist aber wirklich schon passiert.... ;-)
    Geändert von sarastro (26.12.2005 um 02:25 Uhr)

  4. #79
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    wie ist dieser verein in die gefahrenabwehr integriert fahren die bei normalen einsätzen raus?
    wenn die ausbildung stimmt kann man ja nichts dagegen sagen ebenso sollte der versicherungsschutz im sinne der helfer abgeschlossen werden, aber das wurde ja schonmal in einem anderen beitrag erwähnt.
    das engagement im brandschutz wird hier sicherlich noch diskutiert werden das forum ist sehr brandschutzlastig, wir als HiOrgs haben uns schon an Mittbewerber gewöhnt.

  5. #80
    sarastro Gast
    Original geschrieben von rotkreuz
    wie ist dieser verein in die gefahrenabwehr integriert fahren die bei normalen einsätzen raus?
    wenn die ausbildung stimmt kann man ja nichts dagegen sagen ebenso sollte der versicherungsschutz im sinne der helfer abgeschlossen werden, aber das wurde ja schonmal in einem anderen beitrag erwähnt.
    das engagement im brandschutz wird hier sicherlich noch diskutiert werden das forum ist sehr brandschutzlastig, wir als HiOrgs haben uns schon an Mittbewerber gewöhnt.
    Alarmierung bei Bränden erfolgt über die Leitstelle der Feuerwehr. Hauptsächlich werden die wohl bei größeren Ereignissen, wie z.B. Waldbränden oder Einsätzen, die über mehrere Tage gehen, nachalarmiert. Am Scanner sitzen und dann "auf Verdacht" mal mit ausrücken ist da jedenfalls überhaupt nicht drin !
    Die Ausbildung wird ganz sicher stimmen, denn ohne eine solche dürften die gar nicht zu den Einsätzen raus.
    Auch die Veranstalter von Ralleys usw. setzen hohe Anforderungen an die Sicherungskräfte.
    Versicherungsschutz besteht in einigen Bundesländern direkt über Rahmenverträge der Bundesländer, in denen die Vereine gesetzlich versichert sind. Andernfalls gibt es Vereinshaftpflichtversicherungen (ein Muß für Vereine die in der Öffentlichkeit tätig sind) und auch Unfallversicherungen usw.
    Aber das wird sicher auch nichts an festgefahrenen Meinungen ändern. Kenne Orte, da weigert man sich sogar solange es geht bzw. zu spät ist um noch nützlich zu sein, die Nachbarwehr nachzualarmieren, weil man sich sonst nicht mehr alleine als die Helden der Nation vorkommt...
    Geändert von sarastro (26.12.2005 um 11:40 Uhr)

  6. #81
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    @ sarastro
    @ moldi

    Die Feuerwehr kann Leute von der Einsatzstelle verweisen bei nichtpolizeilichen Einsätzen. Denn die Feuerwehr hat das sagen bis die Einsatzstelle der Polizei offizell übergeben wurde. Und das ist in der Regel erst nachdem die Hilfsorganisationen mit ihrer Arbeit fertig sind.

    Wer sagt das die Feuerwehr nicht weisungsbefugt ist?
    In Niedersachsen ist jeder BF-Angehöriger gleichzeitig Vollzugsbeamter, in der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder FM (SB) ab Ortsbrandmeister aufwärts zum Vollzugsbeamter bestellt werden und somit sind diese auch Weisungsberechtigt.

    Im Nachbarort (wo ich Jahrelang Mitglied in der Fw war bis zum Umzug) findet jedes Jahr ein Weihnachtsmarkt statt. Und dort führt die Feuerwehr Verkehrslenkende Maßnahmen für die Polizei im Rahmen der Amtshilfe durch. Verwenden auch Einsatzstäbe von der Polizei und funken auch auf den Pol-Kanälen.

    Und die Sache mit dem DRK, ASB JUH ist auch geregelt. Da diese Träger anerkannt im Kat-Schutz sind, sind diese durch die Katschutz-Gesetzte abgesichert.

    Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben. Was ist wenn Du an der Straße steht und einer ignoriert deine Anweisungen? Dann bist Du der Dumme. Wenn aber ein Fw-Angehöriger die Straße sperrt dann sieht die Sache nähmlich anders aus, weil er nähmlich hoheitliche Aufgaben warnimmt.

    Und zum Thema Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei braucht ihr mir auch nichts zu erzählen, denn ich habe in der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung eine Ausbildung zum Straßenwärter in einer Straßenmeisterei absolviert.

    Blinky

  7. #82
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    Original geschrieben von Blinky
    @ sarastro
    @ moldi



    A.
    Im Nachbarort (wo ich Jahrelang Mitglied in der Fw war bis zum Umzug) findet jedes Jahr ein Weihnachtsmarkt statt. Und dort führt die Feuerwehr Verkehrslenkende Maßnahmen für die Polizei im Rahmen der Amtshilfe durch. Verwenden auch Einsatzstäbe von der Polizei und funken auch auf den Pol-Kanälen.

    B.
    Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben. Was ist wenn Du an der Straße steht und einer ignoriert deine Anweisungen? Dann bist Du der Dumme. Wenn aber ein Fw-Angehöriger die Straße sperrt dann sieht die Sache nähmlich anders aus, weil er nähmlich hoheitliche Aufgaben warnimmt.


    Blinky
    Hallo!

    a. Ist auch äußert fragwürdig diese Aufgabenverteilung !

    b. Ist jeder in der Verantwortung wenn Verkehrsregelnde Maßnahmen durch geführt werden. Deswegen lässt man ( die Feuerwehr ) die Finger davon, sperrt ggf. die Straße ganz oder sichert diese ab, und der Verkehr sucht sich seinen Weg selbst.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  8. #83
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    @Andreas 53/01:

    Klar wir sperren bei Einsätzen auch höchsten die Straße.
    Nur wenn ich als Feuerwehrmann mich hinstelle mit einen Einsatzstab und einer fährt durch die Absperrung bin ich aus dem Schneider. Wenn einer vom Verkehrshilfsdienst hinstellt und den Verkehr anhalten möchte und der Verkehrsteilnehmer fährt einfach weiter dann kann die Sache schon anders aussehen.

    Das wollte ich damit sagen.

    Blinky

  9. #84
    sarastro Gast
    @blinky: Nichtpolizeilichen BOS ist in den meisten Bundesländern eine Verkehrsregelung verboten.
    Damit ist zum Beispiel das Wechselseitige vorbeileiten an Unfallstellen gemeint, nicht das anhalten von Fahrzeugen vor einer Gefahrenstelle.

    Da Du das aber scheinabr besser weißt, wäre ich Dir dankbar, wenn Du die entsprechenden Paragraphen, die den Fw oder HiOrg die Verkehrsregelung erlauben, mal im Wortlaut und mit Quellenangabe hier posten würdest.

    Schon mal Danke für Deine Bemühungen.

  10. #85
    sarastro Gast
    Original geschrieben von Blinky
    @Andreas 53/01:

    Klar wir sperren bei Einsätzen auch höchsten die Straße.
    Nur wenn ich als Feuerwehrmann mich hinstelle mit einen Einsatzstab und einer fährt durch die Absperrung bin ich aus dem Schneider. Wenn einer vom Verkehrshilfsdienst hinstellt und den Verkehr anhalten möchte und der Verkehrsteilnehmer fährt einfach weiter dann kann die Sache schon anders aussehen.

    Das wollte ich damit sagen.

    Blinky
    So, was sieht denn da anders aus ??
    Wenn jemand in eine Einsatz- oder Unfallstelle reinrast, obwohl er vorher Warnzeichen/Stoppzeichen bekommen hat, evtl. noch Warndreiecke oder Kegel aufgestellt sind, Fahrzeuge mit Rundumleuchten dort stehen, dann spielt es letztendlich doch keine Rolle, wer den anhalten wollte, sondern nur, warum der weitergefahren ist.
    Ob der jemand nun nur eine orange Jacke anhatte, eine Polizeiuniform oder ne Feuerwehrjacke spielt da keine große Rolle mehr, denn wenn der pennt, fährt er auch an der Polizei vorbei oder in einen Absperrhänger rein.

    Laut Rechtssprechung ist der Fahrzeugführer nur dann zum Anhalten verpflichtet, wenn er die anhaltende Person als POLIZEIBEAMTEN erkennen kann. Somit ist zwischen Fw-Mann oder Hilfsdienst kein großer Unterschied mehr...

    Geändert von sarastro (26.12.2005 um 12:27 Uhr)

  11. #86
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    NBrandSchG
    §29 Sicherungsmaßnahmen
    Unbeschadet der von der Polizei- oder der Verwaltungsbehörde getroffenen Maßnahmen ist jedermann verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen zu befolgen, die die Einsatzleiter der Feuerwehren anordnen, um am Einsatzort ungehindert tätig sein zu können.

    Anhang9 NBrandSchG
    (VollzBeaVO)
    §1 (3) Die Verwaltungsbehörden, die für den Brandschutz und Hilfeleistung zuständig sind, können zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte bestellen:
    1. .....
    2. zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung
    a) Die Hauptberuflichen feuerwehrtechnischen Bediensteten der Landkreise und Gemeinden
    b) Die Regierungsbrandmeisterinnen und -meister sowie die stellv. Regierungsbrandmeisterinnen und -meister mit eigenem Aufsichtsbereich
    c) die Kreisbrandmeisterinnen und -meister sowie Abschnittsleiterinnen und -leiter Freiwilliger Feuerwehren, die Bereitschaftsführerinnen und -führer der Kreifeuerwehrbereitschaften sowie deren Vertreter
    d) die Gemeinde- und Ortsbrandmeisterinnen und Gemeinde- und Ortsbrandmeister sowie deren Vertretungen.

    Nds. SOG (Sicherhei und Ordnungsgesetz)
    §50 Verwaltungsvollzugsbeamtinnen, Verwaltungsvollzugsbeamte


    (1) Die Verwaltungsbehörden vollziehen ihre Aufgaben grundsätzlich selbst. Hierzu haben sie nach Maßgabe der in Absatz 2 genannten Verordnung Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamte zu bestellen.

    (2) Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Fachministerium durch Verordnung zu regeln

    1. die Aufgaben, für die die Verwaltungsbehörden Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamte zu bestellen haben,


    2. die Aufgaben, für die die Verwaltungsbehörden über ihre Verpflichtung nach Nummer 1 hinaus berechtigt sind, Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamte zu bestellen,


    3. die allgemeinen Voraussetzungen und das Verfahren für die Bestellung von Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamten sowie die Notwendigkeit der Bestätigung durch die Fachaufsichtsbehörde in bestimmten Fällen,


    4. die Befugnisse ( §§ 11 bis 48 ) und die Zwangsbefugnisse ( §§ 64 bis 79 ), die die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamten besitzen.



    Anmerkung von mir:
    somit stehen den FM (SB) die zu Vollzugsbeamten bestellt wurden die besonderen Befugnise der Vollzugsbeamten der Polizei zu.
    Somit auch z.B. Platzverweise nach §17 SOG sowie die Ausübung unmittelbaren Zwanges nach §71 SOG möglich.

    Somit ist die Feuerwehr berechtigt die Straße zu sperren, sofern eine Gefährdung von der Einsatzstelle ausgeht oder die Einsatzkräfte ansonsten nicht ungehindert Tätig werden können.

    Blinky

  12. #87
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    @Blinky,
    [ironie]anscheinend gehörst Du auch zum Kreis der Personen die wissen, wie diese Autobahndienste bei uns ablaufen.[/ironie]
    Mal im Ernst; Ihr wisst nicht, wie diese Dienste hier ablaufen, unterstellt den Vereinen und deren Mitgliedern, daß diese an E-Stellen STÖREN und "andere" Einsatzkräfte behindern.
    So lese ich es aus div. Postings heraus.

    In vielen Posting wird fast ausschlißelich von FEUERWEHR geschrieben.
    Dazu mal meine Frage an die Poster: bei wievielen Einsätzen, an denen diese "bösen" Vereine tätig werden ist die Feuerwehr beteiligt?


    Stichwort "hochheitliche Aufgaben": ich hab es bereits geschrieben, scheint nur keiner gelesen zu haben: gibt ein Polizist die Weisung an eine BELIEBIGE Person, z.B. "stell Dich dort hin" oder "leg bitte die Fackeln aus", dann hat diese Person dieser Anweisung nachzukommen. Dabei ist völlig egal, ob diese Person "Oma Schulze", "Löschknecht Heino Müller", "Notarzt Dr. Schluckspecht", "Maik H.", "Andreas aus Frankfurt" oder "Moldi" ist; solange der Weisung-gebene Polizist vertreten kann, die Person mit dieser Aufgabe betraut zu haben.

    Ähnlich siehst mit privat-wirtschaftlichen Firmen aus, die im Auftrag der Autobahnmeisterei Arbeiten auf einer BAB durchführen. Eigentlich wäre auch das eine hohheitliche Aufgabe, die aber vom Baulastträger (SM) an diese Firma übertragen wird.
    Hierfür benötigt diese Firma allerdings auch div. "Kenntnisse" (RAS?) und evtl. Genehmigungen, sollte Blinky aber bekannt sein.



    Und die Sache mit dem DRK, ASB JUH ist auch geregelt. Da diese Träger anerkannt im Kat-Schutz sind, sind diese durch die Katschutz-Gesetzte abgesichert.
    Wenn ein "KatSchutz-Einsatz" läuft und diese Org. dabei eingesetzt werden, gilt dies - aber ausserhalb eines KatSchutz-Einsatzes? Fragwürdig. Aber wir sind alle keine Anwälte und keine Richter.


    Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben.
    Was ist wenn Du an der Straße steht und einer ignoriert deine Anweisungen? Dann bist Du der Dumme. Wenn aber ein Fw-Angehöriger die Straße sperrt dann sieht die Sache nähmlich anders aus, weil er nähmlich hoheitliche Aufgaben warnimmt.
    DAS würde für die FW einen "Freischein für alles" bedeuten - glaube ich nicht dran.
    Sperrt Feuerwehrmann "Peter Müller" eine Straße mit einer Anhaltekelle, er hält diese hoch, aber wird einfach vom Autofahrer ignoriert ist das etwas völlig anderes als wenn ein Helfer eines Verkehrsdienstes dort steht und die Kelle hochhält???

    Beim FW-Mann fährt der Autofahrer einfach weiter und fährt drei FW-Kameraden über den Haufen ist der Autofahrer schuld; steht der Verkehrsdienstler im Auftrag der Polizei dort der vom Autofahrer ignoriert wird, Autofahrer fährt die 3 FW-Kameraden übe rden Haufen ist der Verkehrsdienstler schuld??????
    Wage ich sehr stark zu bezweifeln!!!

    Die Feuerwehr kann Leute von der Einsatzstelle verweisen bei nichtpolizeilichen Einsätzen.
    Das kann gut sein - aber was hat das mit den Tätigkeiten der Verkehrsdienste zu tun?
    Bei "unseren" bisherigen Autobahndiensten wurden die nachgerückten/nachfolgenden "höchsten hoheitlichen" Einsatzleiter, sprich Autobahnpol und/oder Autobahnmeisterei (--> doller Begriff "Autobahnmanager") kurz über die Sachlage informiert und gefragt, ob wir vor Ort bleiben sollen. Es kam (mir persönlich) nicht ein einziges Mal in vielen Jahren vor, daß es hieß, wir können abrücken nachdem Pol/AM vor Ort waren. Wie oft wurde man schon von der Pol gebeten, vor Ort zu bleiben und zu unterstützen??
    Dazu noch folgende Info: BAB = Eigentum Bund/Land, AM ist zuständig; der Autobahnpol ist in Hessen allerdings die Vertretung der AM zugesprochen laut Info des hes.IM.


    Und zum Thema Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei braucht ihr mir auch nichts zu erzählen, denn ich habe in der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung eine Ausbildung zum Straßenwärter in einer Straßenmeisterei absolviert.
    Was haben wir denn bisher über die AM/SM erzählt (was nicht wahr wäre)?

    Geändert von moldi (26.12.2005 um 18:59 Uhr)
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  13. #88
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    Es ist richtig, die BAB gehören den Bund. Und der Bund kann die Straßenunterhaltung dem Land in Auftragsverwaltung übertragen, was die auch gemacht haben.

    Somit ist der Straßenbaulastträger der Bund, wird aber durch das Land im Auftrage des Bundes wahrgenommen.

    Ich spreche jetzt mal von Niedersachsen, da ja in jeden Bundesland die Verwaltung bissen anders aufgebaut ist.

    Wie eine Straße beschildert wird (auch bei Baustellen), legt in der Regel die Straßenverkehrsbehörde fest. Und in Niedersachsen sind dies die Straßenverkehrsämter der Landkreise (Nicht Straßenbauämter).
    Ausnahmen: Bei Tagesbaustellen und wenn der Straßenbaulastträger feststellt, das vom Straßenkörper eine Gefärdung für den fließenden Verkehr ausgeht, oder der fließende Verkehr eine Gefährdung für den Straßenkörper ist. In diesem Fall kann der Straßenbaulastträger auch kurzfristige Anordnungen treffen.
    Jetzt kommt aber eine Besonderheit hinzu. Für Autobahnen sind die Straßenverkehrsämter der Landkreise nicht zuständig. (Ich spreche immernoch von Niedersachsen). Sondern die Straßenbauämter haben ein eigenes Dezernat , die die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahrnehmen auf Autobahnen.


    Und ich bezweifele, das ich irgendwelche Anordnungen der Polizei als Privatperson befolgen brauche, die mich in Gefahr bringen. Wenn ich als Privatmann auf einer Unfallstelle zukomme, würde ich zwar erste Hilfe leisten (sofern noch kein anderer vor Ort ist und ich mich nicht in Gefahr begebe), aber nicht auf der Fahrbahn rumlaufen um irgendwelche Fakeln oder sonstetwas auszulegen. Denn so ungefährlich ist es nähmlich nicht auf der BAB. Ich kann mich noch gut an einen Vorfall in meiner Lehre erinnen. War zwar nicht auf der BAB, aber auf einer 4spurigen Bundesstraße. Die Kolegen von mir nahmen Reperaturarbeiten an einer Brücke vor. Sicherten die Baustelle nach Regelplan V/3 ab. Und ein LKW beladen mit Zuckerrüben raste in die Abspertafel rein. Was war die Folge: Zwei verletzte Kollegen, einer mit Schock, einer lag mehrere Wochen im Krankenhaus und der dritte ist mit dem schrecken davon gekommen. Als dann Tage später die Absperrtafel auf der SM auf dem Hof stand, haste die fast garnicht mehr wiedererkannt.

    Blinky

  14. #89
    sarastro Gast
    Somit ist die Feuerwehr berechtigt die Straße zu sperren, sofern eine Gefährdung von der Einsatzstelle ausgeht oder die Einsatzkräfte ansonsten nicht ungehindert Tätig werden können.

    Blinky [/B]
    Stimmt. Aber ich sprach von Verkehrsführenden/-lenkenden Maßnahmen, sprich, den Verkehr regeln, nicht von sperren einer Einsatzstelle. Du schriebst ja das Eure Fw bei Veranstaltungen den Verkehr regelt....
    Verkehrslenkende Maßnahmen (eine Vollsperrung ist keine Verkehrslenkung), darf nur die Polizei durchführen. Dazu sind auch die Hilfspolizisten (gemeindliche Vollzugsbeamte, OA-Mitarbeiter) nicht automatisch befugt, sondern nur, wenn eine entsprechende Beauftragung vorliegt. Ein Verkehrsteilnehmer muß die Zeichen solcher, nicht als Polizeibeamter gekennzeichneter, Personen aber nicht befolgen, dazu gibt es sogar Gerichtsurteile.
    Eine Vollsperrung zur Gefahrenabwehr kann allerdings auch von einer privaten Person vorgenommen, wenn damit Leib und Leben bzw. bedeutende Sachwerte geschützt werden sollen. Ob der Verkehrsteilnehmer dann diese Maßnahme befolgt oder nicht, ist eine andere Sache.

    Und ich bezweifele, das ich irgendwelche Anordnungen der Polizei als Privatperson befolgen brauche, die mich in Gefahr bringen. Wenn ich als Privatmann auf einer Unfallstelle zukomme, würde ich zwar erste Hilfe leisten (sofern noch kein anderer vor Ort ist und ich mich nicht in Gefahr begebe), aber nicht auf der Fahrbahn rumlaufen um irgendwelche Fakeln oder sonstetwas auszulegen
    Als Privatperson kann Dich sicher keiner zwingen, das Du Dich in Gefahr begibst. Man könte aber z.B. verlangen, das Du Dein Auto als Prellbock "querstellst". Mußt Du dann auch erst mal nicht machen, eventuell könnte es die Polizei dann aber beschlagnahmen und selber aufstellen...
    Hast Du aber zufällig an Deinem Auto einen Aufkleber "Rettungsdienst" oder "Feuerwehr" oder die Einsatzjacke der Feuerwehr mit Rückenschild "Feuerwehr" über der Lehne vom Fahrersitz offen hängen, dann bist Du schon keine Privatperson mehr, sondern als Angehöriger einer HiOrg vor Ort und kannst entsprechend zu Tätigkeiten herangezogen werden.
    Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es außerdem noch eine moralische. Das ist aber nicht das Thema.

    Verkehrsdienste sind allerdings nicht als Privatpersonen vor Ort, sondern, wie schon hier geschrieben, als Helfer ihres Vereines. In den mir bekannten Vereinen sind diese Leute entsprechend ausgebildet und es wird dort auch keiner einen Autobahndienst fahren, der nicht die entsprechenden Lehrgänge (Moldi schrieb hier schon, wer die abhält) mitgemacht hat und eine Zeitlang mit erfahrenen Kollegen unterwegs war.

    Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben.
    Welche gesetzliche Grundlage hat die Firma "Verkehrssicherung XYZ" oder "Technischer Hilfsdienst GmbH ABC-Stadt" ???
    Solche Firmen gibt es auch (und die bösen Vereine vernichten deren Arbeitsplätze), wie sieht es aber da rechtlich aus ? Haben die nur wegen des Gewerbescheines andere Rechte ? Und wird der Einsatzleiter den "Oberwichtigen" Geschäftsführer der Technischen-Hilfe-ABC-Stadt GMBH von der Einsatzstelle verweisen, oder muß er gar Angst haben, dann von der GmbH verklagt zu werden, weil er die Leute nicht ihre Arbeit machen lässt (und damit deren Arbeitsplätze gefährdet) ?


    Und um noch mal zum Thema Pseudo- / Para- / Sonstwas-Helfer zu kommen: Viele der Leute in den mir bekannten Vereinen sind auch im RD, bei der FW oder Polizei am arbeiten, wissen also, was sie da machen und worauf sich sich einlassen.
    Man sollte daher schon mal nachdenken, ob man den CB-Funkhilfsdienst AB und den Verkehrsdienst XY in einen Topf wirft, ohne BEIDE zu kennen.




    Geändert von sarastro (27.12.2005 um 11:38 Uhr)

  15. #90
    Registriert seit
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    1.988
    Ja ich schrieb, das meine alte Fw, wo ich Mitglied war, den Verkehr regelt, im Rahmen einer Amtshilfe beim Weihnachtsmarkt.

    Was jetzt diese Verkehrshilfdienste betrifft, könntet ihr ja erst Tätig werden, wenn ihr von der Polizei , der Straßenverkehrsbehörde bzw. Straßenbaulastträger dazu beauftragt werdet. Nur wie ist es wenn ihr als erstes da seid?

    Denn dann müßt ihr warten, bis einer von denen vor Ort ist.
    Denn wenn ihr dann einfach anfängt den Verkehr vorbeizuleiten, ohne Auftrag dann kann es hinterher auch ärger geben.

    Mich würde mal Interessieren, inwieweit diese Dienste bei den Autofahren akzeptiert werden.

    Sicherlich gibt es Sachen, die für diese Dienste sprechen, aber auch dagegen.
    Ich finde es traurig, wenn die zuständigen Stellen nicht in der Lage sein sollten Vorkehrungen bei Unfällen zu treffen und dann solche Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.

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