Stimmt. Aber ich sprach von Verkehrsführenden/-lenkenden Maßnahmen, sprich, den Verkehr regeln, nicht von sperren einer Einsatzstelle. Du schriebst ja das Eure Fw bei Veranstaltungen den Verkehr regelt....Somit ist die Feuerwehr berechtigt die Straße zu sperren, sofern eine Gefährdung von der Einsatzstelle ausgeht oder die Einsatzkräfte ansonsten nicht ungehindert Tätig werden können.
Blinky [/B]
Verkehrslenkende Maßnahmen (eine Vollsperrung ist keine Verkehrslenkung), darf nur die Polizei durchführen. Dazu sind auch die Hilfspolizisten (gemeindliche Vollzugsbeamte, OA-Mitarbeiter) nicht automatisch befugt, sondern nur, wenn eine entsprechende Beauftragung vorliegt. Ein Verkehrsteilnehmer muß die Zeichen solcher, nicht als Polizeibeamter gekennzeichneter, Personen aber nicht befolgen, dazu gibt es sogar Gerichtsurteile.
Eine Vollsperrung zur Gefahrenabwehr kann allerdings auch von einer privaten Person vorgenommen, wenn damit Leib und Leben bzw. bedeutende Sachwerte geschützt werden sollen. Ob der Verkehrsteilnehmer dann diese Maßnahme befolgt oder nicht, ist eine andere Sache.
Als Privatperson kann Dich sicher keiner zwingen, das Du Dich in Gefahr begibst. Man könte aber z.B. verlangen, das Du Dein Auto als Prellbock "querstellst". Mußt Du dann auch erst mal nicht machen, eventuell könnte es die Polizei dann aber beschlagnahmen und selber aufstellen...Und ich bezweifele, das ich irgendwelche Anordnungen der Polizei als Privatperson befolgen brauche, die mich in Gefahr bringen. Wenn ich als Privatmann auf einer Unfallstelle zukomme, würde ich zwar erste Hilfe leisten (sofern noch kein anderer vor Ort ist und ich mich nicht in Gefahr begebe), aber nicht auf der Fahrbahn rumlaufen um irgendwelche Fakeln oder sonstetwas auszulegen
Hast Du aber zufällig an Deinem Auto einen Aufkleber "Rettungsdienst" oder "Feuerwehr" oder die Einsatzjacke der Feuerwehr mit Rückenschild "Feuerwehr" über der Lehne vom Fahrersitz offen hängen, dann bist Du schon keine Privatperson mehr, sondern als Angehöriger einer HiOrg vor Ort und kannst entsprechend zu Tätigkeiten herangezogen werden.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es außerdem noch eine moralische. Das ist aber nicht das Thema.
Verkehrsdienste sind allerdings nicht als Privatpersonen vor Ort, sondern, wie schon hier geschrieben, als Helfer ihres Vereines. In den mir bekannten Vereinen sind diese Leute entsprechend ausgebildet und es wird dort auch keiner einen Autobahndienst fahren, der nicht die entsprechenden Lehrgänge (Moldi schrieb hier schon, wer die abhält) mitgemacht hat und eine Zeitlang mit erfahrenen Kollegen unterwegs war.
Welche gesetzliche Grundlage hat die Firma "Verkehrssicherung XYZ" oder "Technischer Hilfsdienst GmbH ABC-Stadt" ???Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben.
Solche Firmen gibt es auch (und die bösen Vereine vernichten deren Arbeitsplätze), wie sieht es aber da rechtlich aus ? Haben die nur wegen des Gewerbescheines andere Rechte ? Und wird der Einsatzleiter den "Oberwichtigen" Geschäftsführer der Technischen-Hilfe-ABC-Stadt GMBH von der Einsatzstelle verweisen, oder muß er gar Angst haben, dann von der GmbH verklagt zu werden, weil er die Leute nicht ihre Arbeit machen lässt (und damit deren Arbeitsplätze gefährdet) ?
Und um noch mal zum Thema Pseudo- / Para- / Sonstwas-Helfer zu kommen: Viele der Leute in den mir bekannten Vereinen sind auch im RD, bei der FW oder Polizei am arbeiten, wissen also, was sie da machen und worauf sich sich einlassen.
Man sollte daher schon mal nachdenken, ob man den CB-Funkhilfsdienst AB und den Verkehrsdienst XY in einen Topf wirft, ohne BEIDE zu kennen.




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