@ sarastro
@ moldi

Die Feuerwehr kann Leute von der Einsatzstelle verweisen bei nichtpolizeilichen Einsätzen. Denn die Feuerwehr hat das sagen bis die Einsatzstelle der Polizei offizell übergeben wurde. Und das ist in der Regel erst nachdem die Hilfsorganisationen mit ihrer Arbeit fertig sind.

Wer sagt das die Feuerwehr nicht weisungsbefugt ist?
In Niedersachsen ist jeder BF-Angehöriger gleichzeitig Vollzugsbeamter, in der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder FM (SB) ab Ortsbrandmeister aufwärts zum Vollzugsbeamter bestellt werden und somit sind diese auch Weisungsberechtigt.

Im Nachbarort (wo ich Jahrelang Mitglied in der Fw war bis zum Umzug) findet jedes Jahr ein Weihnachtsmarkt statt. Und dort führt die Feuerwehr Verkehrslenkende Maßnahmen für die Polizei im Rahmen der Amtshilfe durch. Verwenden auch Einsatzstäbe von der Polizei und funken auch auf den Pol-Kanälen.

Und die Sache mit dem DRK, ASB JUH ist auch geregelt. Da diese Träger anerkannt im Kat-Schutz sind, sind diese durch die Katschutz-Gesetzte abgesichert.

Das Problem bei den Verkehrshilfsdiensten ist, das diese keine Gesetzliche Grundlage haben. Was ist wenn Du an der Straße steht und einer ignoriert deine Anweisungen? Dann bist Du der Dumme. Wenn aber ein Fw-Angehöriger die Straße sperrt dann sieht die Sache nähmlich anders aus, weil er nähmlich hoheitliche Aufgaben warnimmt.

Und zum Thema Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei braucht ihr mir auch nichts zu erzählen, denn ich habe in der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung eine Ausbildung zum Straßenwärter in einer Straßenmeisterei absolviert.

Blinky