Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)

Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.

Steht natürlich ein Vertreter des Bürgermeisters neben der Polizei und übt das Hausrecht aus, dann kanns dir egal sein.
Und Du hast sicher auch Quellen aus "Isso!"?

Den oder die Zeugen werden sie mitbringen. Du kannst gerne eigene Zeugen hinzuziehen, das wird die Polizei aber nicht daran hindern, mit ihrer Arbeit zu beginnen. Wieso sollte es auch auch?

Spätestens wenn der Verdacht besteht, dass in der Zwischenzeit Beweismittel vernichtet werden, wird die Polizei auch nicht wegen irgendwelcher Hausrechtdiskussionen däumchendrehend vor der Tür stehen bleiben. Sofern sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, ist die Frage des Hausrechts eh hinfällig. Das mit dem Zuschlagen der Tür und Warten kannst Du dann ja mal versuchen ...