
Zitat von
AkkonHaLand
Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
Nicht jede SEG fährt mit Fahrzeugen des "Rettungsdienstes" (was das letztendlich ist, bestimmen die jeweiligen Landesgesetze).
Und dann kommen wir zum lustigen Fall: Wegerechte ja, Sonderrechte nein.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)