...um jetzt die Verwirrung auf die Spitze zu treiben:

"Die Sitzplätze sind so berechnet,das das Personal für das Löschfahrzeug reicht"
Einige Wehren auf demLande rücken mit TSA aus (für die Jüngeren: Tragkraftspritzenanhänger - ein Anhänger in dem sich neben der (idR) FP 8/8 noch 4 A-ASaugschläuche und ein paar Schläuche verladen sind). Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen. Dieser Trecker hat 2 Sitzplätze. Also reichen für den Einsatz des TSA 2 Leute?
Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?

"Die nachrückenden Kräfte im PrivatPKW haben keine Sonderrechte"
Und ob sie die haben! Wie gesagt, sie können es nicht kennzeichnen, aber Sonderrechte müssen nicht gekennzeichnet werden,nur WEGErechte verlangen Blaulicht und Horn.

- Bis vor einigen Jahren ersetzte sogar das Springlicht eines RTW das Horn,wenn es der Einsatz (Stichwort:"(Prä)Eklampsie") es erforderlich machte

- Auch wenn es (wie ich es seit Jahren beobachte) besonders den SEG-lern nicht passt: Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Feuerwehr" ist das Personal ab Alarmierung. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.

Wenn sich jemand beschwert wirst du von der Polizei sogar härter bestraft,wenn du sagst,du hast Sonderrechte in Anspruch genommen"
Erstens hat die Polizei garnicht zu entscheiden ob du bestreft wirst,denn auch die Beamten sind nur ausführendes Organ. IdR sind die Polizisten genauso schlau oder unwissend,wie der "normale Bürger".
Bestes Beispiel: Ein Polizist will einen Autofahrer verwarnen,weil er während der Fahrt das Navi bedient hat. Klappt nicht, denn nur das bedienen eines Mobiltelefon ist verboten, sonst dürfte die Einsatzkraft während der Fahrt z.B.auch nicht den Funkhörer benutzen. (Mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das alles,was nicht direkt mit der Führung des Fzg zu tun hat Aufgabe des Beifahrers ist)
In der Regel sollte man daher solche Fragen an die Stellen,die es wissen und das sind nun mal NUR Verkehrsrichter und ggf. Fachanwälte für Verkehrsrecht.
(Ich habe mir allerdings die oben verlinkten ppt und anderen (noch) nicht angesehenund kann daher nichts dazu sagen, wie gut oder schlecht die sind.)