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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.12.2009
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    153
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.
    Teils durchaus (Beispiel: Alarmierung einer Verpflegungsgruppe, die mit "Blau" anfährt).
    "Notfalls" bleibt dir halt noch § 38 StVO i.V.m. § 16 OwiG für die entsprechenden Fahrzeuge.

    Der Interpretationshorizont ist in beiden Fällen sehr weit ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
    Na, wenn Du das sagst

    Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."
    Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne? Davon abgesehen wäre es mir relativ egal was die Polizei dazu sagt, die stellen einen eventuellen Verstoß nämlich höchstens fest, bestrafen (oder auch nicht) tut AFAIK die Bußgeldstelle..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

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