Hallo,

stelle das Thema auch mal ins Forum. Sollte ja hier diskutiert werden.
AgentMueller fragte im Helpdesk was eine Alarmierung nach AAO sei.


Also AAO ist die Abkürzung für Alarm- und Ausrückeordnung. Diese AAO besagt welches Fahrzeuge (bzw. Mittel) zu welchem Meldebild alarmiert werden müssen.

Beispiel:
- Verkehrsunfall schwer (in Bayern Alarmstufe 6), Person eingeklemmt. Zu diesem Meldebild wird (in der Regel, je nach örtlicher Gegebenheit auch andere Fhzg) ein Rüstzug, bestehend aus ELW, wasserführendem Fahrzeug (HLF, TLF 16/25), Rüstwagen bzw Fhzg mit hydraulischem Rettungsgerät, RTW und NEF (bzw NAW) alarmiert.
- Brand mittel (BY Alst 2), in einem öffentl. Gebäude. Primär fahren auf dieses Meldebild 2 Löschzüge und diverse Rettungsdienstmittel.

Es sollte also in ELS möglich sein nach sog. Alarmstufen und Objektbezogen alarmieren zu können. In den Alarmstufen (Alst 1=Kleinbrand; 2=Mittelbrand; 3=Großbrand; 4=Techn. Hilfeleistung(THL) klein; 5=THL mittel; 6=THL groß; 7=Gefahrguteinsatz)ist dann also festgelegt welche Fw bei welcher Alst alarmiert wird. Ist speziell für Freiwillige Fw wichtig da diese keine Fahrzeugbezogene alarmierung machen wie eine Ilst oder Großleitstelle einer Stadt mit mehreren Wachen. Bei Freiwilligen Fw wird generell nach Schleifen Alarmiert.

Zudem sollte es möglich sein für die eingepflegten Objekte bestimmte Alarmierungen durchzuführen. Für manche Objekt sind z.B. Sonderfahrzeuge (Sonderlöschmittel, best. Hubrettungsfhzg,...) nötig, die dann in diesem Alarmplan gleich mit alarmiert werden. Desweiteren sind bei einem Großbrand (Alst 3) in einem Einfamilienhaus auch wieder andere Mittel benötigt als bei einem Großbrand in einem Krankenhaus oder Altersheim.

So, ich hoffe ich habe das verständlich geschildert. Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. :-)

Mfg