Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
Hallo,

fällt dir auf, dass wir (ich) unsere Statements aber auch untermauern? Mit Fachartikeln etc pp?
No problem:

http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

"Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten. Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommen (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). Sobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.
Besonders am Herzen liegt mir, dass sich diejenigen, die ihr Auto damit schmücken, was für tolle Rettungsdienstler sie doch sind und aller Öffentlichkeit kund tun, dass sie RD-Mitarbeiter, RS oder sonst was sind, einmal darüber Gedanken machen, ob sie bei einem Notfall auch medizinische Hilfe wie der RD leisten können, da sie sich dadurch, dass sie sich öffentlich als RD zu erkennen geben, auch wenn sie nur rein privat unterwegs sind, in eine Garantenstellung begeben. Gleiches gilt natürlich für Kollegen, die ihre Dienstjacke öffentlich zur Schau stellen (z.B. indem sie sie in ihrem Autofenster aufhängen), oder auch für diejenigen, die in roten Jacken mit Reflexstreifen von Tür zu Tür rennen, um neue Mitglieder für Hilfsorganisationen zu werben. Übrigens muss an diesen Jacken nicht einmal ein Schild mit Rettungsdienst oder ähnliches befestigt sein, da der normal denkende Bürger eine solche Jacke mit dem RD assoziiert."

hmm... ich vermute, diese Seite bzw. diese Auslegung wird deinen "hohen" Ansprüchen nicht genügen, aber ich hab es untermauert.