Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
Schon richtig, aber hätte da noch nen Gedanken-anstoss.
Im Gesetzestext steht nämlich drin, dass jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist, wenn es ihm zumutbar ist.
Also kann jemand kein Blut sehen, ist er ja wohl ein wenig fehl am Platz, bei Blutigen Sachen, kann aber einen Notruf absetzen.
Ist eine Mutter mit Kinder unterwegs, hat se andere Pflichten nachzukommen, Aufsichtspflicht Ihrer Kinder.
Also muss sie entweder eine andere geeignete Person finden die Ihre Kinder beaufsichtig, oder brauch bedingt nicht helfen, weil sie sonst andere Rechte, und Pflichten verletzen würde. Natürlich ein Notruf absetzen,sollte jeder können.

Mein Tipp:
Macht mal ein Dienstabend, und ladet einen Rechtsanwalt/Richter zu solchen Themen ein, das ist ne ganz interessante Kiste, und gibt bestimmt zu denken und grübeln.