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Thema: Garantenstellung?

  1. #1
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    Garantenstellung?

    Für die Herren die der Auffassung sind das eine Rettungsdienstjacke die Garantenstellung nach sich zieht folgendes Gedankenexperiment:

    Ich laufe durch den Wald. Weil es sehr warm ist und ich sonst keine weißen T-Shirts habe ziehe ich eins vom Roten Plus mit der Aufschrift "Rettungsdienst" an.

    Jetzt komme ich an einem wie auch immer gearteten Notfall im Wald vorbei.

    Stehe ich jetzt auch in der Garantenpflicht? Bin ich gar verpflichtet die selbe Hilfe zu leisten wie der Rettungsdienst?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
    Hesse Gast
    Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
    Ich kann mir nicht vorstellen das du dieslebe Leistung wie der Rettungsdienst erbringen sollst/kannst/musst, da du ja keinen RTW mit dir führst. Ich denke das ist nur der Fall wenn du auch die benötigten Materialien mit dir führst.

  3. #3
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    Zieh doch einfach ein schwarzes T-Shirt an.;-)

    Außerdem: Garantenstellung bedeutet nicht, dass ich einen A.... voll Material in, um,an dem Patienten verheizen muss, sondern professionelle Hilfe leiste.
    Dass heißt z.B. fachgerechte Reanimation (richtiger Druckpunkt, frequenz, Drucktiefe) oder adäquarte Versorgung bei Bewusstlosigkeit (Setenlage, Puls- und Atemkomntrolle)
    Wie in einem anderen Thread bereits bgeschrieben: Ein Garant ist kein Material !
    In diesem Sinne...
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  4. #4
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    Habe gerade das hier beim Googeln gefunden:

    http://www.rettungsdienst-recht.de/h...nstellung.html

    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Vielleicht hilft Euch das bei der weiteren Diskussion.
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
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    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.

    @patrick1180

    schwarze T-SHirts hab ich ja noch genug von früher :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    @hannibal:
    Lass aber die Mütze aus, bei diesen Temperarturen schwitzt du bestimmt sehr darunter ;-)
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  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ich laufe durch den Wald.

    Jetzt komme ich an einem wie auch immer gearteten Notfall im Wald vorbei.
    Meinjanur ;-)

  8. #8
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    rofl !!!!!
    Ja nee is klar !
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  9. #9
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.
    Ich bin kein RDler, aber wenn ich die beiden letzten Absätze hier lese, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Inwieweit diese Seite maßgeblich ist, will ich aber nicht kommentieren. IMO würde das aber bedeuten, dass wenn ich privat mit einem FF-Shirt herumlaufe, bei jedem Feuer oder VU an dem ich vorbeikomme, sofort im Einsatz bin.

    Habe da so meine Zweifel.
    MkG
    Rundhauber

  10. #10
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    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

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  11. #11
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    ...
    Ich laufe durch den Wald. Weil es sehr warm ist und ich sonst keine sauberen T-Shirts habe ziehe ich ein grünes an mit der Aufschrift "Pozilei" oder "Polizei" an.
    Jetzt komme ich an einer wie auch immer gearteten Leiche im Wald vorbei (Tod gesichert, da bereits stark verwest!).
    Stehe ich jetzt auch in der Garantenpflicht? Bin ich gar verpflichtet die selbe Ermittlungen/Strafverfolgungen zu leisten wie die Landespolizei?

    P.S. bevor jetzt wieder ein sehr Kluger kommt: NEIN diese T-Shirts sind NICHT verboten, auch wenn einige Polizisten das gerne hätten!

    Sorry Hannibal, Dein Text passte so gut...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    wieso?

    Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
    Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
    und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.

    Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.

    Anderes Beispiel:
    MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
    Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.

    Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
    Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
    Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...

    Grüße
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  13. #13
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.
    Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?

  14. #14
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Du bist grundsätzlich erstmal verpflichtet Hilfe zu leisten (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
    Schon richtig, aber hätte da noch nen Gedanken-anstoss.
    Im Gesetzestext steht nämlich drin, dass jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist, wenn es ihm zumutbar ist.
    Also kann jemand kein Blut sehen, ist er ja wohl ein wenig fehl am Platz, bei Blutigen Sachen, kann aber einen Notruf absetzen.
    Ist eine Mutter mit Kinder unterwegs, hat se andere Pflichten nachzukommen, Aufsichtspflicht Ihrer Kinder.
    Also muss sie entweder eine andere geeignete Person finden die Ihre Kinder beaufsichtig, oder brauch bedingt nicht helfen, weil sie sonst andere Rechte, und Pflichten verletzen würde. Natürlich ein Notruf absetzen,sollte jeder können.

    Mein Tipp:
    Macht mal ein Dienstabend, und ladet einen Rechtsanwalt/Richter zu solchen Themen ein, das ist ne ganz interessante Kiste, und gibt bestimmt zu denken und grübeln.

  15. #15
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    Ich habe mal gehört das man die Aufschrift "Rettungsdienst" erst ab SanH oder RS tragen darf. ist aber eher eine unsichere quelle ;)
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

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