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Thema: Garantenstellung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.

    @patrick1180

    schwarze T-SHirts hab ich ja noch genug von früher :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    @hannibal:
    Lass aber die Mütze aus, bei diesen Temperarturen schwitzt du bestimmt sehr darunter ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Das man die Garantenstellung nicht durch Klamotten bekommen kann ist mir auch bewusst.

    und vom STGB 323c hab ich auch schon mehr als genug gehört..

    Es ging mir nur um solche Aussagen, die ja bedeuten das ich mit dem RD Tshirt ja auch die GS hätte.

    Was aber Quatsch ist.
    Ich bin kein RDler, aber wenn ich die beiden letzten Absätze hier lese, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Inwieweit diese Seite maßgeblich ist, will ich aber nicht kommentieren. IMO würde das aber bedeuten, dass wenn ich privat mit einem FF-Shirt herumlaufe, bei jedem Feuer oder VU an dem ich vorbeikomme, sofort im Einsatz bin.

    Habe da so meine Zweifel.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    ...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
    wieso?

    Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
    Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
    und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.

    Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.

    Anderes Beispiel:
    MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
    Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.

    Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
    Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
    Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...

    Grüße
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.
    Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?

  7. #7
    Registriert seit
    04.05.2006
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?
    Naja nicht wortwörtlich
    Aber im übertragenen Sinne besteht imho kein Unterschied ob ich jezt privat als HiOrg Miglied zu erkennen gebe oder in einem Fahrzeug der Organisation unterwegs bin.
    Und wenn ich des richtig gelesen habe in dem Thread und andere Aussagen hier im Forum dann sind einige der Meinung dass ich in dem Moment in dem mich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe auch genauso verantwortlich bin.

    Meine Fromulierung war etwas Unglücklich gewählt, aber selbst in der Garantenstellung kann nicht für etwas belangt werden wo mit das Material fehlt.

    Hoffe es wurde jezt deutlicher worauf ich hinaus will, nur weil ich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe muss ich nicht sofort in gleichem Umfang Maßnahmen treffen können.

    Aber ich hab die Erfahrung gemacht dass es oft gar nicht schlecht ist wenn man seine Qualifikation zu erkennen gibt, wenn man privat zu einem Notfall kommt.

    EDIT: Was mich noch interessieren würde: Gibt es irgendwo ein rechtskräfitges Urteil dass jemand dafür belangt wurde dass er sich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben hat aber aufgrund fehlenen Materials nicht alle Maßnahmen des RD durchgeführt hat?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  8. #8
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    Hallo,

    jetzt nochmal zum Mitschreiben:

    Die Garantenpflicht wird weder durch Ausbildung noch durch äußere Zeichen (Kleidung) ausgelöst, sie ist vielmehr Ausdruck einer definierten Rechtsbeziehung.

    Verständlich ist dazu sowohl der Artikel in der Wikipedia als auch der bereitsgenannte FAQ-Beitrag von Thomas Hochstein.

    Ein ganz anderer Faktor ist die durch Ausbildung erhöhte Zumutbarkeit von Maßnahmen.
    Reanimiert ein medizinisch-weitergebildeter wie auf folgender Abbildung, so ist sicherlich eine Strafbarkeit gemäß §323c StGB zu prüfen.

    Gruß
    Sebastian
    Geändert von Quietschphone (26.06.2008 um 18:27 Uhr) Grund: Urheberrechtlich geschützten Bildlink entfernt

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