
Zitat von
patrick1180
...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
wieso?
Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.
Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.
Anderes Beispiel:
MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.
Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...
Grüße
Matthias
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben