Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.
Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?