...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
...und das berechtigt, wenn du mich fragst.
wieso?
Also klar dass wenn sich einer als RA, RS oder sonst was zu erkennen gibt von ihm wohl mehr erwartet wird als von einem Laien.
Dazu gehört imho ein sicheres und professionelles Auftreten und ruhe bewahren mal zuallererst dazu
und auch bei den Medizinischen Basics sollter er nichts falsch machen. Genaus klar ist dass er bezüglich der Garantenstellung belangt werden kann wenn er sich als RD Miarbeiter zu erkennen gibt und das Material für eine erweiterte Maßnahme (die natürlich beherrscht wird) vorhanden ist und sie trotzdem nicht gemacht wird.
Aber es kann nicht sein dass wenn ich mich also Mitglied einer HiOrg zu erkennen gebe (auch wenn ich privat unterwegs bin) ich dafür belangt werden kann was ich nicht tun konnte da ich das material nicht hatte.
Anderes Beispiel:
MzF der Feuerwehr XY fährt durch das Gebiert der Feuerwehr YZ und kommt als Ersthelfer zu einem VU mit eingeklemmter Person.
Der obigen Auslegung der Garantenstellung nach könnt ich jezt die Kameraden belangen weil sie die Person nicht aus dem Fahrzeug befreit haben (was aber aufgrund eines in einem MzF normalerweiße nicht vorhandenen Rüstsaztes ja nicht möglich war), sondern Feuerwehr Yz alarmiert haben.
Wieso sollte das wenn ich privat unterwegs bin und mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe anders sein?
Das Erste Hilfe zu leisten ist sollte klar sein, und soweit Material vorhanden und die Maßnahmen beherscht werden diese auch durchzuführen ist auch klar
Aber niemand kann mich dafür belangen wenn ich etwas nicht durchgeführt habe wozu ich aus welchem Grund auch immer in dem Moment nicht in der lage war...
Grüße
Matthias
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Naja nicht wortwörtlich
Aber im übertragenen Sinne besteht imho kein Unterschied ob ich jezt privat als HiOrg Miglied zu erkennen gebe oder in einem Fahrzeug der Organisation unterwegs bin.
Und wenn ich des richtig gelesen habe in dem Thread und andere Aussagen hier im Forum dann sind einige der Meinung dass ich in dem Moment in dem mich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe auch genauso verantwortlich bin.
Meine Fromulierung war etwas Unglücklich gewählt, aber selbst in der Garantenstellung kann nicht für etwas belangt werden wo mit das Material fehlt.
Hoffe es wurde jezt deutlicher worauf ich hinaus will, nur weil ich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe muss ich nicht sofort in gleichem Umfang Maßnahmen treffen können.
Aber ich hab die Erfahrung gemacht dass es oft gar nicht schlecht ist wenn man seine Qualifikation zu erkennen gibt, wenn man privat zu einem Notfall kommt.
EDIT: Was mich noch interessieren würde: Gibt es irgendwo ein rechtskräfitges Urteil dass jemand dafür belangt wurde dass er sich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben hat aber aufgrund fehlenen Materials nicht alle Maßnahmen des RD durchgeführt hat?
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Hallo,
jetzt nochmal zum Mitschreiben:
Die Garantenpflicht wird weder durch Ausbildung noch durch äußere Zeichen (Kleidung) ausgelöst, sie ist vielmehr Ausdruck einer definierten Rechtsbeziehung.
Verständlich ist dazu sowohl der Artikel in der Wikipedia als auch der bereitsgenannte FAQ-Beitrag von Thomas Hochstein.
Ein ganz anderer Faktor ist die durch Ausbildung erhöhte Zumutbarkeit von Maßnahmen.
Reanimiert ein medizinisch-weitergebildeter wie auf folgender Abbildung, so ist sicherlich eine Strafbarkeit gemäß §323c StGB zu prüfen.
Gruß
Sebastian
Geändert von Quietschphone (26.06.2008 um 18:27 Uhr) Grund: Urheberrechtlich geschützten Bildlink entfernt
@ DaRake
der Meinung bin ich auch
allerdings sind das hier nicht alle wenn man mache Aussagen in diesem Forum so betrachtet
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.
Ich muss auch nicht eurer Meinung sein und bei Gott, ich will es auch nicht.Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.
Und Hannibal, nichts für ungut, aber bitte versuch hier nicht irgendjemandem was beizubringen, denn es könnte das Falsche sein.
Und ich bin weiterhin gegen "PrivatRTW´S" (um es klar zu sagen: Privatautos in denen Sachen drin sind die da nicht rein gehören und ich meine jetzt nicht Verbandsmaterial).
Weiterhin bin ich gegen jegliche Gedankengänge die sich damit beschäftigen, ob eine Privatperson mit Privatauto irgendwelche Rechte im Straßenverkehr herausnehmen darf.
Auch Überlegungen zu Ausstattungen eines Privatautos mit Signalanlagen (blau oder gelb) finden nicht meinen Geschmack.
Um es zusammen zu fassen: Ich mag keine Rettungsrambos und durch eure Erklärungen wird sich meine Meinung nicht ändern.
Zum Thema Garantenstellung:
Ich hab es so gelernt und zwar von einem Juristen (nein kein Möchtegern so wie hier).
Aber spätestens wenn der erste Rettungsrambo vor einem Richter steht und er sich rechtfertigen muss, werden vielleicht einigen die Augen aufgehen.
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