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Thema: Garantenstellung?

  1. #16
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Diese Auslegung kann ich so nicht da finden? Wie kommst du zu dieser Interpretation?
    Naja nicht wortwörtlich
    Aber im übertragenen Sinne besteht imho kein Unterschied ob ich jezt privat als HiOrg Miglied zu erkennen gebe oder in einem Fahrzeug der Organisation unterwegs bin.
    Und wenn ich des richtig gelesen habe in dem Thread und andere Aussagen hier im Forum dann sind einige der Meinung dass ich in dem Moment in dem mich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe auch genauso verantwortlich bin.

    Meine Fromulierung war etwas Unglücklich gewählt, aber selbst in der Garantenstellung kann nicht für etwas belangt werden wo mit das Material fehlt.

    Hoffe es wurde jezt deutlicher worauf ich hinaus will, nur weil ich mich als HiOrg Mitglied zu erkennen gebe muss ich nicht sofort in gleichem Umfang Maßnahmen treffen können.

    Aber ich hab die Erfahrung gemacht dass es oft gar nicht schlecht ist wenn man seine Qualifikation zu erkennen gibt, wenn man privat zu einem Notfall kommt.

    EDIT: Was mich noch interessieren würde: Gibt es irgendwo ein rechtskräfitges Urteil dass jemand dafür belangt wurde dass er sich als RD-Mitarbeiter zu erkennen gegeben hat aber aufgrund fehlenen Materials nicht alle Maßnahmen des RD durchgeführt hat?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  2. #17
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    Hallo,

    jetzt nochmal zum Mitschreiben:

    Die Garantenpflicht wird weder durch Ausbildung noch durch äußere Zeichen (Kleidung) ausgelöst, sie ist vielmehr Ausdruck einer definierten Rechtsbeziehung.

    Verständlich ist dazu sowohl der Artikel in der Wikipedia als auch der bereitsgenannte FAQ-Beitrag von Thomas Hochstein.

    Ein ganz anderer Faktor ist die durch Ausbildung erhöhte Zumutbarkeit von Maßnahmen.
    Reanimiert ein medizinisch-weitergebildeter wie auf folgender Abbildung, so ist sicherlich eine Strafbarkeit gemäß §323c StGB zu prüfen.

    Gruß
    Sebastian
    Geändert von Quietschphone (26.06.2008 um 18:27 Uhr) Grund: Urheberrechtlich geschützten Bildlink entfernt

  3. #18
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    @ DaRake
    der Meinung bin ich auch
    allerdings sind das hier nicht alle wenn man mache Aussagen in diesem Forum so betrachtet
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  4. #19
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    Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.

  5. #20
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.
    Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.

    Ich hab beim laufen zuviel Zeit nachzudenken...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #21
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    Tja, das ist wohl eine der BOS-üblichen Latrinenparolen, die sich seit Ewigkeiten hartnäckig halten.

    Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass man gewisse Heißdüsen dadurch einbremsen wollte, dass man ihnen irgendetwas von einer Garantenstellung erzählt, durch die sie in den Knast kommen, wenn sie ein Rettungsdienst-T-Shirt tragen, aber keine Operation am offenen Herzen vornehmen können. ;)

    Das ganze verselbstständigt sich dann, genau wie die Geschichte, dass man nicht versichert wäre, wenn man nicht immer und überall einen Helm trägt oder ähnliche Geschichten ...
    Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
    Oder, oder, oder.

  7. #22
    airwaves Gast

    hmmm

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    @ DaRake
    der Meinung bin ich auch
    allerdings sind das hier nicht alle wenn man mache Aussagen in diesem Forum so betrachtet
    Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.
    Ich muss auch nicht eurer Meinung sein und bei Gott, ich will es auch nicht.
    Und Hannibal, nichts für ungut, aber bitte versuch hier nicht irgendjemandem was beizubringen, denn es könnte das Falsche sein.

    Und ich bin weiterhin gegen "PrivatRTW´S" (um es klar zu sagen: Privatautos in denen Sachen drin sind die da nicht rein gehören und ich meine jetzt nicht Verbandsmaterial).
    Weiterhin bin ich gegen jegliche Gedankengänge die sich damit beschäftigen, ob eine Privatperson mit Privatauto irgendwelche Rechte im Straßenverkehr herausnehmen darf.
    Auch Überlegungen zu Ausstattungen eines Privatautos mit Signalanlagen (blau oder gelb) finden nicht meinen Geschmack.
    Um es zusammen zu fassen: Ich mag keine Rettungsrambos und durch eure Erklärungen wird sich meine Meinung nicht ändern.

    Zum Thema Garantenstellung:
    Ich hab es so gelernt und zwar von einem Juristen (nein kein Möchtegern so wie hier).
    Aber spätestens wenn der erste Rettungsrambo vor einem Richter steht und er sich rechtfertigen muss, werden vielleicht einigen die Augen aufgehen.

  8. #23
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
    Oder, oder, oder.
    Wie jetzt? Stimmt das etwa nicht?

    Nee, Spaß bei Seite: Ihr müßt Euch erst einmal klar darüber werden, was die Garantenstellung eigentlich bedeutet. Nämlich nicht mehr und nicht weniger, als dass es nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung dran bin, wenn ich nix mache sondern wegen Körperverletzung/ Tötung durch Unterlassen, wenn ich gegenüber dem Patienten eine Garantenstellung einnehme!!!
    Und diese nehme ich nur ein, wenn der Patient mit mir einen Vertrag hat (zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ("schaust Du bitte alle 30 Minuten nach der Oma, ob sie auch lebt. Kriegst auch 10 € pro Stunde dafür)), eines staatlichen Auftrags (Rettungsdienst), oder anderer Situationen (Verwandte, Opter-Täter-Beziehung) etc.
    Selbst wenn ich einen RTW in meiner Freizeit durch die Gegend fahre (meinetwegen als Bewegungsfahrt), habe ich - auch wenn ich die Ausbildung zum RettAss habe - keine Garantenstellung, wenn ich an einen Unfall komme. Das einzige, was passieren wird, wenn ich nix mache und vorbeifahre ist, das der Richter mich etwas zweifeln anschaut und mir das Strafhöchstmaß für die unterlassene Hilfeleistung aufbrummt.
    Anders sieht das aus, wenn ich privat einen RTW bewege, und ich höre übder den Funk, dass dort und dort ein Unfall ist, und ich melde mich und werde als Erstversorger hibngeschickt. Dann handele ich "beruflich" im Namen des Rettungsdienstes. Aber auch da kann mir keiner einen Strick draus drehen, wenn ich lediglich die Basics anwende. Der Richer wird da zwar auch komisch schauen, aber mich dann freisprechen.
    Garantenstellung heißt nix anderes, als dass ich besonders dazu aufgefordert bin, anderen zu helfen - und zwar garantiert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    @Ariwaves
    nein du musst nicht unserer Meinung sein verpflichtet dich keiner dazu
    aber kannst du mir mal bitte Erklären was die Rettungsrambos mit der Garantenstellung zu tun haben?

    Ich bin auch gegen diese PrivatRTW wie du sie so schön nennst, allerdings kann ein klein wenig mehr, nicht schaden sofern es in sinnvollem Rahmen bleibt und man im Umgang damit geübt ist.

    Mit der Garantenstellung hat das imho erst mal GAR nix zu tun....
    In diese befinde ich mich nicht nur weil ich ein T-Shirt anhabe auf dem Rettungsdienst oder Feuerwehr steht, sondern erst wenn ich tatsächlich als Rettungsdienst oder Feuerwehr oder sonstiges zu einem Notfall alarmiert werde...
    (Ausnaheme natürlich so Sachen wie RTW kommt zufällig an VU vorbei oder ähnliches wobei dieser Fall wohl auch nur selten eindeutig ist...)
    Genausowenig muss in selbst in der Garantenstellung nicht mehr tun als meine Qualifikation und das vorhandene Material hergibt.


    Grüße
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  10. #25
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    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    Aber spätestens wenn der erste Rettungsrambo vor einem Richter steht und er sich rechtfertigen muss, werden vielleicht einigen die Augen aufgehen.
    Ich bitte - wie bereits schon einmal - um entsprechende Daten (Aktenzeichen, Fall etc). Schon allein, damit man wieder was für´s Leben lernt.
    Ansonsten sind das hier nur leere Behauptungen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #26
    airwaves Gast

    hmm....

    1. Ein Beitrag von mir wurde hier erwähnt, da ging es um Rettungsrambos und Garantenstellung, daher

    2. wollte ich nochmal den Zusammenhang herstellen, wenn wir schon über einen Beitrag reden dann nur im ganzen Zusammenhang

    3. Thema Garantenstellung: bin ich komplett anderer Meinung.

    Gruß

  12. #27
    airwaves Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich bitte - wie bereits schon einmal - um entsprechende Daten (Aktenzeichen, Fall etc). Schon allein, damit man wieder was für´s Leben lernt.
    Ansonsten sind das hier nur leere Behauptungen!

    Gruß, Mr. Blaulicht
    ÄHM... wer lesen kann ..

    Das steht: "Aber spätestens wenn .." also ZUKUNFT, kann ich jetzt schon ein Aktenzeichen haben wenn noch nichts passiert ist ?

    Zum anderen Thread wo ich ein Bsp. erwähnt habe: NEIN ich habe kein Aktenzeichen, da die Verhandlung im Ausland stattfindet und ich es von einem Kollegen der dort arbeitet erzählt bekommen habe.

    Reicht das fürs Erste? Falls ich mal ein Aktenzeichen bekommen sollte, bist Du der Erste der es erfährt, einverstanden?

    -----------------------------------------------------------------------------------
    Kurz nochmal was anderes:
    Habe gerade mal wieder einen erwähnenswerten Thread gefunden:

    Zitat:" gillt es als amtsanmaßung auf ein hellrotes auto 112 auf die tür zu kleben und evtl noch ein paar der feuerwehr aufkleber die es z.b. für die scheinbe gibt.? usw. usw."

    just for fun :-)
    Geändert von airwaves (26.06.2008 um 19:02 Uhr)

  13. #28
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    Klar! Ich habe ja schließlich nicht gesagt, dass ich die AZ jetzt will. Soviel zum Thema lesen.

    Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?

  14. #29
    airwaves Gast

    jep

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Aber war da nicht die Rede von einem Fall in Deinem RD-Bereich? Wieso wird der im Ausland verhandelt? Und welche Konsequenzen hat das für uns, wo wir uns doch nach den Gesetzen und Verordnungen des Inlandes richten müssen?
    Nein, war nicht davon die Rede, vielleicht kam das so rüber. Weil dieser RA im Ausland arbeitet und in diesem Land es auch die Notkompetenz gibt. Übrigens, er hat die einheimische Berufsbezeichnung anerkannt bekommen, also alles zum dortigen Amt geschickt und eine Urkunde zurückbekommen.
    Das Land hat ca. die gleichen Gesetzl. Bestimmungen wie hier, eher noch ein bisschen radikaler.

    Was für Konsequenzen das haben wird, weis ich noch nicht, ich warte ja darauf bis in D mal sowas passiert, dann kann ich es Dir sagen.

  15. #30
    Registriert seit
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    Hallo airwaves,

    Zitat Zitat von airwaves Beitrag anzeigen
    3. Thema Garantenstellung: bin ich komplett anderer Meinung.
    das steht dir ja durchaus zu, aber du wirst verstehen müssen, dass du damit
    1. falsch liegst,
    2. es nicht durch Wiederholung richtig wird und
    3. wir -die wir richtig liegen- uns schwer ohne Argumente von deiner (der falschen) Meinung überzeugen lassen.


    Es wäre also wünschenswert, dass du auf entsprechende Gesetzestexte, Urteile oder Fachartikel verweist, um die Auffassung darzulegen.

    Gruß
    Sebastian

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