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Thema: Garantenstellung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Thomas Hochstein würde ich in solchen Fragen schon vertrauen. Es wäre ja auch ziemlich seltsam, wenn man durch die Kleidung oder das benutzte Fahrzeug irgendwelche besonderen Verantwortungen übernehmen müsste.
    Eben, der Meinung bin ich auch. Da es hier aber einige gibt die es immer noch nicht verstanden haben wollte ich es bewusst übertreiben.

    Ich hab beim laufen zuviel Zeit nachzudenken...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Tja, das ist wohl eine der BOS-üblichen Latrinenparolen, die sich seit Ewigkeiten hartnäckig halten.

    Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass man gewisse Heißdüsen dadurch einbremsen wollte, dass man ihnen irgendetwas von einer Garantenstellung erzählt, durch die sie in den Knast kommen, wenn sie ein Rettungsdienst-T-Shirt tragen, aber keine Operation am offenen Herzen vornehmen können. ;)

    Das ganze verselbstständigt sich dann, genau wie die Geschichte, dass man nicht versichert wäre, wenn man nicht immer und überall einen Helm trägt oder ähnliche Geschichten ...
    Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
    Oder, oder, oder.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Oder dass man in den Knast kommt, wenn man bei allen Einsatzfahrten Blaulicht und Horn nicht durchgängig laufen lässt.
    Oder, oder, oder.
    Wie jetzt? Stimmt das etwa nicht?

    Nee, Spaß bei Seite: Ihr müßt Euch erst einmal klar darüber werden, was die Garantenstellung eigentlich bedeutet. Nämlich nicht mehr und nicht weniger, als dass es nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung dran bin, wenn ich nix mache sondern wegen Körperverletzung/ Tötung durch Unterlassen, wenn ich gegenüber dem Patienten eine Garantenstellung einnehme!!!
    Und diese nehme ich nur ein, wenn der Patient mit mir einen Vertrag hat (zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ("schaust Du bitte alle 30 Minuten nach der Oma, ob sie auch lebt. Kriegst auch 10 € pro Stunde dafür)), eines staatlichen Auftrags (Rettungsdienst), oder anderer Situationen (Verwandte, Opter-Täter-Beziehung) etc.
    Selbst wenn ich einen RTW in meiner Freizeit durch die Gegend fahre (meinetwegen als Bewegungsfahrt), habe ich - auch wenn ich die Ausbildung zum RettAss habe - keine Garantenstellung, wenn ich an einen Unfall komme. Das einzige, was passieren wird, wenn ich nix mache und vorbeifahre ist, das der Richter mich etwas zweifeln anschaut und mir das Strafhöchstmaß für die unterlassene Hilfeleistung aufbrummt.
    Anders sieht das aus, wenn ich privat einen RTW bewege, und ich höre übder den Funk, dass dort und dort ein Unfall ist, und ich melde mich und werde als Erstversorger hibngeschickt. Dann handele ich "beruflich" im Namen des Rettungsdienstes. Aber auch da kann mir keiner einen Strick draus drehen, wenn ich lediglich die Basics anwende. Der Richer wird da zwar auch komisch schauen, aber mich dann freisprechen.
    Garantenstellung heißt nix anderes, als dass ich besonders dazu aufgefordert bin, anderen zu helfen - und zwar garantiert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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